Die Europäische Kommission hat am 8. September 2026 im Amtsblatt der EU eine Bekanntmachung (C/2026/4810) nach Art. 4 Abs. 14 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA veröffentlicht:
Bekanntmachung C/2026/4810
Das Protokoll regelt die Ursprungsregeln und die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit.
Danach ist die Kumulierung in Mosambik nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 6 des Protokolls mit den in der Bekanntmachung aufgeführten Ländern seit dem 24. Juli 2026 zulässig.
Hinweis:
Die Kumulierung nach Art. 4 Abs. 2 gilt nicht für Vormaterialien mit Ursprung in Südafrika, die nicht zoll- und kontingentfrei in die EU eingeführt werden dürfen. Die aktuelle Liste dieser Waren findet sich im Amtsblatt C/2026/1023:
Amtsblatt der EU – C/2026/1023
Außerdem hat die EU-Kommission dem Rat am 11. September 2026 ihre Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Freihandelsabkommens mit Indien vorgelegt. Die Verhandlungen wurden am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten abgeschlossen. Mit der Vorlage wurden auch die bislang unveröffentlichten Anlagen zu den Zollabbauplänen und den produktspezifischen Ursprungsregeln bekannt. Das Abkommen soll nach Angaben der Kommission das umfangreichste sein, das die EU oder Indien je geschlossen haben.
Hinweis:
Das Abkommen können Sie auf der Seite der EU-Kommission einsehen:
EU-Kommission – Abkommenstexte EU/Indien
Beachten Sie aber bitte, dass es noch nicht in Kraft ist und die veröffentlichten Texte noch nicht rechtlich verbindlich sind.
Was bringt das neue Abkommen?
Für rund 96 % der EU-Warenausfuhren nach Indien werden die Zölle abgeschafft oder gesenkt. Das entlastet europäische Erzeugnisse um etwa 4 Mrd. EUR jährlich. Innerhalb von Kontingenten (langfristig 250.000 Fahrzeuge pro Jahr) sinken die Zölle auf Pkw von bis zu 110 % schrittweise auf 10 %. Das gilt nur oberhalb bestimmter CIF-Werte.
In den Bereichen Industrie und Agrar sind Zollsenkungen u. a. bei Maschinen, Chemie, Arzneimitteln, Wein und Lebensmitteln vorgesehen. Rindfleisch, bestimmtes Geflügel, Honig, Zucker und Reis sind ausgenommen. Die Abbaustufenpläne stehen in Anhang 2-A.
Präferenzen gelten nur für Ursprungswaren nach Kapitel 3 des Abkommens. Die produktspezifischen Regeln stehen in Anhang 3-B. Der Nachweis erfolgt per Selbstzertifizierung mit dem „Statement on Origin“ (Anhang 3-C). Es muss elektronisch authentifiziert werden, in der EU über das System für Identitäts- und Zugriffsmanagement UUM&DS mit einer eindeutigen Identifikationsnummer.
Was sind die nächsten Schritte?
Nach der Zustimmung des Rats folgen Unterzeichnung, Zustimmung des EU-Parlaments und Ratifizierung durch beide Seiten. Mit einem Inkrafttreten wird derzeit im ersten Halbjahr 2027 gerechnet.
Praxistipp:
Prüfen Sie bereits jetzt, welche Ihrer Produkte von den Zollsenkungen profitieren und ob Sie die Ursprungsregeln in Anhang 3-B erfüllen. Klären Sie außerdem frühzeitig die Registrierung im EU-System für Identitäts- und Zugriffsmanagement (UUM&DS) und die interne Zuständigkeit für Ursprungserklärungen.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Pressemitteilung der EU-Kommission zum Abkommen mit Indien
Abschließend haben die EU und die Philippinen am 22. September 2026 eine substanzielle Einigung in den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen erzielt. Handelskommissar Maroš Šefčovič spricht von einer modernen, zukunftsorientierten Partnerschaft, die Handels- und Investitionshemmnisse abbaut, Lieferketten stärkt und die Wirtschaftsbeziehungen langfristig vertieft.
Was beinhaltet das Abkommen?
Das Abkommen soll Zölle auf beiden Seiten abschaffen und den Marktzugang verbessern. Es enthält klare Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und stärkt den Schutz geistigen Eigentums. Hinzu kommen Regeln, die den digitalen Handel erleichtern, sowie transparente Vorschriften zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen und zu technischen Handelshemmnissen. Nachhaltigkeitsverpflichtungen bilden ein Kernstück der Handelsbeziehungen, und das Abkommen enthält zudem Bestimmungen zu Energie und Rohstoffen.
Was sind die nächsten Schritte?
Die Verhandlungen werden auf Grundlage der Einigung abgeschlossen. Dazu gehören die Festlegung der Umsetzung und die Klärung technischer Details.
Wichtig ist hierbei, dass diese Einigung noch nicht der Abschluss eines Abkommens ist. Zollsenkungen und Ursprungsregeln liegen noch nicht im Detail vor. Auch ein konkreter Zeitplan für das Inkrafttreten wird noch nicht genannt.
Praxistipp:
Unternehmen mit Philippinen-Geschäft können bereits jetzt prüfen, welche Waren und Dienstleistungen betroffen sind. Konkrete Maßnahmen, etwa zu Ursprungsnachweisen oder Zollkalkulationen, sind aber erst mit dem veröffentlichten Abkommenstext sinnvoll.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Pressemitteilung der EU-Kommission zur Einigung mit den Philippinen
Quellen: Europäische Kommission (commission.europa.eu), Generalzolldirektion (www.zoll.de)