Seit dem 1. Januar 2026 ist das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU vollständig in Kraft. Es sorgt dafür, dass CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung importierter Waren in besonders emissionsintensiven Branchen entstehen, fair bepreist werden. Gleichzeitig setzt das System einen Anreiz für eine klimafreundlichere Industrieproduktion außerhalb der EU.

Bislang gilt CBAM fast ausschließlich für Rohstoffe wie Rohstahl oder Rohaluminium. In einer Pressemitteilung kündigt der Rat der Europäischen Union nun die geplante Ausweitung an. Damit soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass europäische Produzenten benachteiligt werden: Denn viele Produkte, die außerhalb der EU aus CBAM-pflichtigen Rohstoffen weiterverarbeitet werden, fallen bisher nicht unter das System – obwohl sie zu einem großen Teil aus CBAM-relevanten Materialien bestehen.

Diese Lücke soll durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf bestimmte nachgelagerte Erzeugnisse geschlossen werden. Künftig soll die EU-Kommission außerdem jährlich prüfen, welche weiteren nachgelagerten Produkte aufgenommen werden könnten. Der Kreis betroffener Waren dürfte also kontinuierlich wachsen.

Auch bei der Bekämpfung von Umgehungspraktiken setzt der Rat einen klaren Fokus: Zum einen soll Metallschrott aus Produktionsabfällen in den Anwendungsbereich des CBAM aufgenommen werden. Zum anderen erhält die Kommission die Befugnis, bei irreführenden Berichterstattungspraktiken von Hochrisikounternehmen einzugreifen.

Für den Fall schwerwiegender und unvorhergesehener Umstände, die dem Binnenmarkt erheblich schaden – etwa ein starker Preisanstieg –, soll die Kommission bestimmte Güter vorübergehend vom CBAM ausnehmen können. Der Rat hat diesen Mechanismus präzisiert und klare, objektive Kriterien für solche Ausnahmen festgelegt.

Den Entwurf der Änderungsverordnung können Sie über folgenden Link einsehen: Entwurf der Änderungsverordnung

Tipp:

Die finale Ausgestaltung der Anpassungen steht noch nicht fest – das Europäische Parlament muss erst seinen Standpunkt festlegen, bevor die Trilog-Verhandlungen starten können. Es ist jedoch sinnvoll die weiteren Entwicklungen im Blick zu behalten, um frühzeitig reagieren zu können.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung entnehmen: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union

Quelle: Rat der Europäischen Union

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