Aktive Veredelung

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Definition
Die aktive Veredelung ist ein besonderes Zollverfahren, in dem Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union einem oder mehreren Veredelungsvorgängen unterzogen werden können, ohne dass Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben werden; auch handelspolitische Maßnahmen finden grundsätzlich keine Anwendung. Veredelungsvorgänge sind nach Art. 5 UZK unter anderem die Bearbeitung einschließlich Montage, die Verarbeitung, die Ausbesserung einschließlich Instandsetzung sowie die Verwendung von Produktionshilfsmitteln.

Rechtsgrundlage
Die aktive Veredelung ist in Art. 256 bis 258 des Unionszollkodex (UZK, VO (EU) Nr. 952/2013) geregelt. Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen für besondere Verfahren ab Art. 210 UZK sowie Durchführungsbestimmungen in UZK-DA und UZK-IA. Mit dem UZK ist das frühere Zollrückvergütungsverfahren entfallen, und das Umwandlungsverfahren ist in der aktiven Veredelung aufgegangen.

Typische Anwendungsfälle

  • Herstellung von Exportprodukten aus Vormaterialien, die aus Drittländern stammen
  • Lohnveredelung im Auftrag ausländischer Kunden, die das Material selbst stellen
  • Reparatur, Wartung und Instandsetzung von Maschinen oder Bauteilen aus Drittländern
  • Montage und Anpassung von Waren vor ihrer Wiederausfuhr

Voraussetzungen

  • Bewilligung durch die Zollbehörden, in Deutschland durch das zuständige Hauptzollamt
  • Ansässigkeit im Zollgebiet der Union und Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung
  • Nämlichkeit: Die eingeführten Waren müssen grundsätzlich in den Veredelungserzeugnissen identifizierbar sein; unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ersatzwaren verwendet werden (Äquivalenzverkehr)
  • Wirtschaftliche Voraussetzungen: Wesentliche Interessen von Unionsherstellern dürfen nicht beeinträchtigt werden; in vielen Fällen gelten diese Voraussetzungen als erfüllt
  • Sicherheitsleistung für die potenziellen Einfuhrabgaben

Ablauf in der Praxis

  • Überführung der Nicht-Unionswaren in das Verfahren mit einer Zollanmeldung
  • Durchführung der bewilligten Veredelungsvorgänge und Führung von Aufzeichnungen über Zugänge, Verarbeitung und Abgänge
  • Erledigung innerhalb der von der Zollbehörde festgelegten Frist, zum Beispiel durch Wiederausfuhr der Veredelungserzeugnisse oder deren Überführung in ein anschließendes Zollverfahren
  • In der Regel Vorlage einer Abrechnung bei der Überwachungszollstelle nach Ablauf der Erledigungsfrist

In der Bewilligung wird in der Regel auch der Ausbeutesatz festgelegt, also die Menge an Veredelungserzeugnissen, die aus einer bestimmten Menge eingeführter Waren gewonnen wird. Werden Veredelungserzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, können die Einfuhrabgaben auf Antrag auf Grundlage der eingeführten Vormaterialien bemessen werden.

Vorteile

  • Keine Zölle und keine Einfuhrumsatzsteuer auf Vormaterialien, die in Exportprodukte eingehen
  • Wettbewerbsfähige Preise im Exportgeschäft und bei der Lohnveredelung für ausländische Auftraggeber
  • Reparaturen von Drittlandswaren ohne Abgabenbelastung
  • Flexibilität, weil Veredelungserzeugnisse auch in der EU vermarktet werden können

Herausforderungen

  • Lückenlose Aufzeichnungen und Mengenabgleich zwischen Vormaterialien und Veredelungserzeugnissen
  • Überwachung der Erledigungsfrist
  • Bei Ausfuhren mit Präferenznachweis mögliche Einschränkungen durch Verbote der Zollrückvergütung oder Zollbefreiung in Präferenzabkommen
  • Entstehung einer Zollschuld bei Pflichtverletzungen

Beispiel
Ein Maschinenbauer bezieht Steuerungsmodule aus den USA, baut sie in Anlagen ein und liefert diese überwiegend an Kunden in Asien. In der aktiven Veredelung fallen auf die Module keine Einfuhrabgaben an. Wird eine Anlage an einen Kunden in der EU verkauft, überführt er sie in den zollrechtlich freien Verkehr und kann beantragen, die Abgaben auf Grundlage der Module zu bemessen.

Zusammenfassung
Die aktive Veredelung ist das Gegenstück zur passiven Veredelung: Drittlandswaren werden in der EU ohne Abgabenbelastung be- oder verarbeitet. Eine sorgfältige Bewilligungsplanung und eine lückenlose Bestandsführung sind dafür unerlässlich. ZOBA unterstützt Sie mit Software, Dienstleistungen und Seminaren bei der Abwicklung der aktiven Veredelung.