Im internationalen Handel gibt es unzählige Vorschriften, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr beeinflussen. Die Schwierigkeit für viele Unternehmen liegt in der Tatsache, dass jedes Land unterschiedliche Gesetze anwendet. Auch wenn es völkerrechtliche Verträge gibt, die für etwas Angleichung sorgen, stellt sich in der täglichen Praxis häufig die Frage, welche Zollsätze, Ursprungsregeln oder Formalitäten für ein bestimmtes Produkt im Bestimmungsland gelten. Die Europäische Kommission bietet dafür mit Access2Markets ein zentrales, kostenloses Nachschlagewerk. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Informationen Sie dort finden und wie Sie das Portal gezielt für Ihre Arbeit nutzen können.  

Was ist Access2Markets?

Hierbei handelt es sich um ein Webportal, das von der Europäischen Kommission entwickelt wurde, um Unternehmen beim internationalen Handel zu unterstützen. Es löst die früher getrennt geführten Datenbanken „Market Access Database“ und „Trade Helpdesk“ ab und vereint deren Inhalte auf einer gemeinsamen Plattform. Das Portal deckt Informationen zu mehr als 120 Ausfuhrmärkten außerhalb der EU ab, auf die mehr als 90 Prozent des Gesamtwerts der EU-Ausfuhren in Nicht-EU-Länder entfallen.

Welche Informationen liefert die Datenbank?

Access2Markets bündelt für Ein- und Ausführer Informationen zu den wichtigsten Themen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Dazu zählen neben Zöllen, Steuern und zusätzlichen Abgaben auch Ursprungsregeln, Einfuhrverfahren und -förmlichkeiten, Produktanforderungen, Handelshemmnisse sowie Statistiken der Handelsströme.

Ergänzend stehen Schritt-für-Schritt-Leitfäden für den Handel mit Waren und Dienstleistungen, ein Glossar zu Handelsbegriffen und Informationen darüber, wie Zölle im Rahmen von Handelsabkommen zeitlich abgebaut werden, zur Verfügung.

Hinweis: Bei den Ergebnissen aus der Datenbank Access2Markets handelt es sich nicht um amtliche Dokumente. Die Europäische Kommission und die Datenlieferanten übernehmen daher keinerlei Verantwortung für unbeabsichtigte Fehler oder Auslassungen. Für eine rechtssichere Auskunft sollten Sie sich daher immer an die jeweils zuständigen Behörden wenden. Beispielsweise beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der Zollverwaltung. [

Tools und Ressourcen entdecken oder sich über Veranstaltungen und Neuigkeiten informieren. Ein für die Praxis essenzieller Bereich ist „Mein Handelsassistent“.  Hier recherchieren Sie alles Wichtige zum anstehenden Import im Bestimmungsland.  

Wie Sie diese Funktion nutzen können, zeigen wir Ihnen am Beispiel von kombinierten Kühl- und Gefrierschränken (Unterposition 8418 10) beim Export von Deutschland nach Mexiko.

Zunächst rufen Sie sich Access2Markets über folgenden Link auf und wählen den Bereich „Mein Handelsassistent“:  

https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home 

Abbildung: Access2Markets – Startseite: Eingabemaske für die Suche

Anschließend geben Sie die Daten zur Exportware ein (HS-Code oder Warenbezeichnung, Ausfuhr- und Bestimmungsland) und klicken auf „Suche“:

Abbildung: Access2Markets – Startseite: Eingabemaske für die Suche
Hinweis: Da nur die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer im Harmonisierten System weltweit vereinheitlicht sind, müssen Sie in der Regel eine abschließende Einreihung der Waren in die jeweilige Nomenklatur des Bestimmungslandes vornehmen. Erst dann werden Ihnen die Maßnahmen beim Import angezeigt. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass als Ausfuhrland immer ein EU-Land einzutragen ist – auch wenn die Ware nicht aus der EU stammt.[

Nun wird Ihnen die Ergebnisübersicht zu Ihrer Rechercheanfrage angezeigt:

Ausblick:

Im nächsten Teil der Beitragsreihe widmen wir uns dem stufenweisen Ursprungserwerb – auch Baugruppenkalkulation genannt – und zeigen Ihnen, wie Sie diese Methode in Ihrer Kalkulation richtig einsetzen.

Abbildung: Access2Markets – Startseite: Eingabemaske für die Suche

Hier finden Sie u.a. geltende Zollsätze, die zugehörigen Ursprungsregeln, Einfuhrformalitäten und Statistiken zu den Handelsströmen zwischen der EU und Mexiko. 

Welche weiteren Werkzeuge bietet das Portal?

Sobald der geltende Zoll für ein Erzeugnis angezeigt wird, können Sie im selben Suchergebnis das interaktive „Instrument zur Selbstbewertung der Ursprungsregeln“ (ROSA) aufrufen. Es führt Sie mit maßgeschneiderten Fragen Schritt für Schritt durch die Bewertung des Ursprungs Ihres Produkts, erläutert die korrekte Erstellung des jeweiligen Ursprungsnachweises und lässt sich mit Ihren Lieferanten teilen, um diese bei der Ursprungsbewertung zu unterstützen. Stoßen Sie beim Marktzugang außerhalb der EU auf Handelshemmnisse, können Sie diese über den „Single Entry Point“ recherchieren und neue Hindernisse über ein Beschwerdeformular melden.

Fazit

Die Datenbank Access2Markets bündelt zentrale handelsrelevante Informationen – von Zollsätzen über Ursprungsregeln bis zu Handelshemmnissen – in einer kostenlosen, mehrsprachigen Plattform der Europäischen Kommission. Für die tägliche Praxis lohnt sich vor allem der direkte Einstieg über „Mein Handelsassistent“: Mit Produktcode und Länderangaben erhalten Sie in wenigen Schritten die für Ihr Erzeugnis geltenden Zollsätze, Ursprungsregeln und Formalitäten und können die Ursprungsbewertung im Anschluss direkt mit ROSA vertiefen.

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