Nachdem die USA im Laufe des Jahres 2025 mehrfach Zusatzzölle eingeführt hatten – beispielsweise auf Stahl und Aluminium (zuletzt 50 %), auf Fahrzeuge (25 %) und zuletzt ein länderspezifisches Niveau von 30 % auf EU-Waren angedroht wurde – einigten sich die EU und USA im Juli 2025 politisch auf eine Begrenzung dieser Zölle auf 15 % für die EU.
Nun wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 2026/1455 zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Damit löst die EU ihren Teil dieser Gemeinsamen Erklärung vom 21. August 2025 ein und gewährt den USA im Gegenzug eigene Zollzugeständnisse. Die Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2029.
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen: Verordnung (EU) 2026/1455
Hier ein Überblick über die Inhalte:
- Auf ein breites Spektrum an US-Industriegütern wird der Zollsatz auf 0 % für Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika gesenkt. Den genauen Warenkreis können Sie dem Anhang I entnehmen. Es fallen u. a. landwirtschaftliche Produkte, Chemie- und Pharmaprodukte, Kunststoffe, Textilien, Maschinen, Fahrzeuge und Elektronik darunter.
- Außerdem wird bei bestimmten frischen Agrarerzeugnissen wie Tomaten, Gurken, Zitrusfrüchten und Trauben (Anhang II) die Wertzollkomponente wegfallen – spezifische Zölle jedoch bleiben.
- Für 20 Warengruppen (u. a. Schweine- und Bisonfleisch, Milchprodukte, Käse, Nüsse, Sojaöl, Fisch, Kakao/Schokolade und alkoholfreie Getränke (Anhang III)) werden neue Zollkontingente eingeführt, die die Nutzung reduzierter Zollsätze oder sogar die zollfreie Einfuhr der betroffenen Waren ermöglichen. Die erste Kontingentsperiode umfasst ein Jahr und läuft vom 1. Juli 2026 – 30. Juni 2027.
Die USA behalten aktuell die 50 %-Zölle auf EU-Stahl/Aluminium bei, denn hierfür gilt die 15 %-Obergrenze nicht. Die EU senkt mit der vorliegenden Verordnung jedoch ihrerseits den Zoll auf US-Stahl/Aluminium (KN-Kapitel 72, 73, 76) auf 0 %. Jedoch unter Vorbehalt: Senken die USA ihre Zölle auf EU-Stahl-/Aluminiumfolgeprodukte nicht bis 31.12.2026 auf 15 %, kann die Kommission die EU-Zollfreiheit für diese drei Kapitel wieder aussetzen.
Die Europäische Union kann die gewährten Präferenzen außerdem aussetzen, falls die USA ihre Zusagen nicht einhalten oder EU-Wirtschaftszweige ernsthaft geschädigt werden.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union