In unserer neuen Rubrik „Ronja erklärt euch…“ geben wir unserer Auszubildenden Ronja die Gelegenheit, zollrechtliche Themen ihrer Wahl auszuarbeiten und für Sie darzustellen. Freuen Sie sich auf einen frischen Blickwinkel auf eingestaubte Zollthemen und geben Sie uns gerne ein Feedback. Auch über Themenwünsche Ihrerseits freut sich Ronja sehr. Sie können Ronja unter r.******@**ba.de erreichen. Und nun viel Spaß beim Lesen.

Die wichtigsten Fragen:

  • Was ist eine Zollbeschau?
  • Welche Pflichten hat man als Beteiligter?
  • Tipps für eine erfolgreiche Beschau

Wer regelmäßig Waren im- oder exportiert kennt es: Die Zollanmeldung ist angenommen, aber irgendwie lässt die Überlassung auf sich warten. Genau da kommt die sogenannte Zollbeschau ins Spiel – quasi der Reality-Check für Ihre Lieferung. Dabei werfen die Zollbeamten einen ganz genauen Blick in Pakete oder Container, um zu prüfen, ob der Inhalt auch wirklich zu den Dokumenten passt und ob alles legal ist. Was genau bei so einer Kontrolle passiert und wie Sie unnötigen Stress vermeiden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist eine Zollbeschau?
Unter einer Beschau versteht man die physische Warenkontrolle des Zolls. Der Zoll überprüft hier beispielsweise, ob die Angaben in der Zollanmeldung mit der gestellten Ware übereinstimmen. Auf die zwei Beschauarten sowie die Pflichten des Anmelders werde ich im Folgenden genauer eingehen.

Es gibt einmal die Mengenbeschau. Diese wird hauptsächlich bei Waren durchgeführt, bei denen der Zollsatz nach einer Mengeneinheit berechnet wird.

Beispiel Mengenbeschau:

Es werden von einer Großbäckerei 750 kg Rohrzucker (Warentarifnummer 1701 1490 00 0) zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet. Durch die Beschau stellt der Zoll sicher, dass es sich tatsächlich um 750 kg und nicht um beispielsweise 1.430 kg handelt – denn davon hängt die Höhe des Zolls ab, den die Großbäckerei zahlen muss.

Auf der anderen Seite gibt es noch die Beschaffenheitsbeschau. Diese wird bei Waren durchgeführt, um die für die Einreihung notwendige Beschaffenheit zu überprüfen.

Beispiel Beschaffenheitsbeschau:

Es wird ein Sportboot ohne Motor mit sichtbaren äußerlichen Beschädigungen zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet. Durch die Beschädigungen hat das Boot einen geringeren Zollwert als eines ohne Schäden. Der Zoll prüft also, ob die Ware tatsächlich die angegebenen Mängel aufweist.

Hinweis:

Sollte es den Zöllnern vor Ort nicht möglich sein, die Beschaffenheit der Ware festzustellen, so besteht die Möglichkeit, eine Entnahme von Mustern und Proben durchzuführen. Muster und Proben werden entnommen, um diese in den dafür zuständigen Untersuchungsstellen der Zollverwaltungen analysieren zu lassen. Dabei wird nur die Menge entnommen, welche für die Analyse notwendig ist. Wichtig hierbei ist: Die entnommene Probe kann nicht von der angemeldeten Warensendung abgezogen werden – Sie müssen sie also mit verzollen.

Welche Pflichten hat man als Beteiligter?
Als sogenannter Wirtschaftsbeteiligter – meistens der Anmelder der Warensendung – hat man eine Reihe von Pflichten.

  • Unterstützungspflicht: Man muss gegebenenfalls erforderliche Unterstützung leisten, während die Beschau durchgeführt oder die Probe entnommen wird.
  • Auskunfts- und Nachweispflicht: Alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente wie Beförderungspapiere, Rechnungen usw. müssen offenbart werden, sobald die Zollstelle danach verlangt.
  • Darlegungspflicht: Der Anmelder muss die Ware zum Ort der angeordneten Beschau befördern – auf eigene Kosten.
  • Duldungspflicht: Als Anmelder muss man die angeordnete Beschau mit allen erforderlichen Tätigkeiten dulden.

Der gesamte Prozess der Beschau wird detailliert und schriftlich festgehalten. Dies nennt man Zollbefund. Dieser Vermerk wird auf der Zollanmeldung dokumentiert – entweder auf Papier oder elektronisch in ATLAS.

Tipps für eine schnelle und unkomplizierte Beschau:

  • 📦 Bereiten Sie sich im Vorfeld vor: Breiten Sie die betroffene Ware schon ein wenig aus, sodass sie gut zugänglich ist. So müssen die Zollbeamten nicht erst über andere Teile stolpern – und Sie müssen am ohnehin stressigen Tag nicht noch freilegen.
  • 📃 Sorgen Sie dafür, dass alle wichtigen Unterlagen in greifbarer Nähe sind. Im Zweifelsfall einfach dazulegen: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
  • ⏳ Beim Auspacken von Waren keinen Zeitdruck machen. Lieber eine Minute länger auspacken als anschließend beschädigte Ware haben.
  • 🧘 Durchatmen!
  • 💪 Nachbereitung ist alles: Halten Sie fest, was reibungslos funktioniert hat – und wo es noch ein bisschen gehakt hat. So sind Sie beim nächsten Mal noch besser vorbereitet.

Wie Sie sehen, klingt das Ganze auf den ersten Blick vielleicht etwas einschüchternd – aber mit der richtigen Vorbereitung ist eine Beschau wirklich kein Grund zur Panik. Unterlagen parat, Ware zugänglich, tief durchatmen – und schon ist der Reality-Check des Zolls schneller vorbei als gedacht.

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