Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland und die Wirtschaftskammer in Österreich informieren über die Einführung des volldigitalen eCarnet. Demnach haben sich die Europäische Union, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets verständigt.

Beachten Sie bitte, dass daher ab dem 1. Juni 2026 die Vorlage eines volldigitalen Carnets bei den Zollbehörden dieser Länder verpflichtend ist.

Hinweis:
Weitere Länder sollen schrittweise folgen, sodass bis Ende 2027 das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten des Carnet ATA-Übereinkommens eingeführt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Übergangsphase zusätzlich weiterhin ein Papier-Carnet mitgeführt werden muss.

Auch das eCarnet beantragen Sie wie gewohnt digital über das e-ata-Portal Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer. Allerdings ändert sich ab Juni 2026 dann die Handhabung, indem das Papierheft schrittweise abgeschafft wird. Die Zollabwicklung beim Zollamt erfolgt dann papierlos über einen QR-Code.

Details zum Verfahren können Sie auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer nachlesen:
https://www.dihk.de/de/serviceportal/fuer-gewerbetreibende-unternehmer/carnet-2-0-der-reisepass-fuer-waren-wird-digital-158420

Auch die österreichische Wirtschaftskammer informiert über das eCarnet:
https://www.wko.at/aussenwirtschaft/carnet-ata

Quelle: IHK Heilbronn-Franken (www.ihk.de/heilbronn-franken), Wirtschaftskammer Österreich (www.wko.at)

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