Die Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Sie soll dem Schutz der Wälder vor Entwaldung und Beschädigung dienen und als zentraler Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt fungieren. Die Verordnung führt umfangreiche Sorgfaltspflichten ein, die Unternehmen beachten müssen, wenn sie die gelisteten Produkte in der EU in den Verkehr bringen, bereitstellen oder ausführen wollen. Die Vorschriften werden – nach Verschiebung – ab dem 30. Dezember 2026 für große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen angewendet.
Um die Sorgfaltspflichten aus der EUDR rechtssicher umsetzen zu können, ist es für Unternehmen entscheidend, die eigene Position in der Lieferkette zu kennen. Hierzu hat die EU-Kommission einen Überblick über unterschiedliche Verpflichtungen der Marktbeteiligten anhand von neun verschiedenen Lieferketten-Szenarien veröffentlicht: EUDR-Compliance – Lieferketten-Szenarien (PDF)
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) betont, dass die Inhalte der Szenarien vorbehaltlich eventueller Vereinfachungen durch die Kommission im Zuge der Revision der EUDR gelten. Sobald diese abgeschlossen ist, wird schnellstmöglich eine deutsche Übersetzung folgen und auf der Website veröffentlicht: www.ble.de – Hilfestellungen EUDR
Quellen: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (www.ble.de)