Definition
Die Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant seinem Abnehmer den präferenziellen Ursprung der gelieferten Waren bestätigt. Sie wird im Warenverkehr innerhalb der EU verwendet und dient dem Ausführer als Grundlage, um bei der Ausfuhr in Länder, mit denen die EU Präferenzabkommen geschlossen hat, einen Präferenznachweis auszustellen oder zu beantragen. Damit kann der Kunde im Bestimmungsland Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Die Lieferantenerklärung ist in Art. 61 bis 66 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) geregelt. Die Anhänge der UZK-IA enthalten Muster für Lieferantenerklärungen und Langzeit-Lieferantenerklärungen. Ob eine Ware Ursprungsware ist, richtet sich nach den Ursprungsregeln des jeweiligen Präferenzabkommens oder Präferenzsystems.
Arten
- Lieferantenerklärung für eine Sendung: bezieht sich auf eine bestimmte Lieferung und wird zum Beispiel auf der Rechnung oder dem Lieferschein abgegeben
- Langzeit-Lieferantenerklärung: gilt für regelmäßige Lieferungen gleicher Waren über einen festgelegten Zeitraum von höchstens zwei Jahren
- Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft: dokumentiert in der EU vorgenommene Be- oder Verarbeitungen an Waren ohne Präferenzursprung; sie ist für bestimmte Kumulierungsregeln von Bedeutung
Wesentliche Angaben
- Name und Anschrift des Lieferanten und des Abnehmers
- Genaue Warenbezeichnung, gegebenenfalls mit Bezug auf Rechnung oder Lieferung
- Länder oder Ländergruppen, für die der Präferenzursprung gilt
- Bei Langzeit-Lieferantenerklärungen der Geltungszeitraum
- Ort und Datum, Name und Funktion der unterzeichnenden Person sowie Unterschrift
Ablauf in der Praxis
Der Ausführer fordert von seinen Lieferanten Lieferantenerklärungen für Vormaterialien und Handelswaren an, prüft sie auf Vollständigkeit und Plausibilität und überwacht ihre Gültigkeit. Bei Handelswaren stützt er den Präferenzursprung unmittelbar auf die Erklärung des Vorlieferanten. Bei eigener Herstellung ermittelt er mit einer Ursprungskalkulation, ob das Erzeugnis die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllt. Die Zollbehörden können die Richtigkeit von Lieferantenerklärungen überprüfen; der Lieferant muss die Ursprungseigenschaft dann mit eigenen Unterlagen belegen können. Ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung für gelieferte Waren nicht mehr zutreffend, muss der Lieferant seinen Abnehmer unverzüglich unterrichten.
Abgrenzung
Die Lieferantenerklärung ist selbst kein Präferenznachweis. Sie verbleibt in der Lieferkette innerhalb der EU und wird nicht der Zollbehörde im Bestimmungsland vorgelegt. Dort zählt allein der vom Ausführer ausgestellte oder beantragte Präferenznachweis, etwa eine Warenverkehrsbescheinigung oder eine Erklärung zum Ursprung.
Häufige Fehler
- Verwechslung von präferenziellem und nichtpräferenziellem Ursprung; Letzterer wird zum Beispiel mit einem Ursprungszeugnis nachgewiesen
- Fehlende Angabe der Länder, für die der Präferenzursprung bestätigt wird
- Weiterverwendung abgelaufener Langzeit-Lieferantenerklärungen
- Pauschale Erklärungen ohne Ursprungsprüfung, etwa allein aufgrund der Herstellung in der EU
Unzutreffende Lieferantenerklärungen können dazu führen, dass Präferenznachweise zu Unrecht ausgestellt werden. Dem Kunden im Bestimmungsland drohen dann Nacherhebungen, dem Lieferanten Haftungsrisiken.
Beispiel
Ein deutscher Maschinenhersteller liefert nach Südkorea und möchte für seinen Kunden den Präferenzursprung nachweisen. Für zugekaufte Baugruppen liegen ihm Langzeit-Lieferantenerklärungen seiner EU-Lieferanten vor, die den Präferenzursprung für Südkorea bestätigen. Zusammen mit seiner eigenen Ursprungskalkulation belegt er, dass die Maschine die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllt.
Zusammenfassung
Die Lieferantenerklärung ist das Bindeglied zwischen Ihren Lieferanten und dem Präferenznachweis gegenüber Ihren Kunden. Ein strukturiertes Lieferantenmanagement mit Fristenüberwachung reduziert Haftungs- und Nacherhebungsrisiken. ZOBA unterstützt Sie mit Software, Dienstleistungen und Seminaren rund um Warenursprung und Präferenzen.