Definition
EMCS (Excise Movement and Control System) ist das EU-weite elektronische System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Es ersetzt papiergestützte Begleitdokumente durch ein elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) und ermöglicht den Behörden der Mitgliedstaaten, Warenbewegungen vom Versand bis zum Empfang nachzuvollziehen.
Rechtsgrundlage
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2020/262 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems. Sie gilt seit Februar 2023 und hat die Richtlinie 2008/118/EG abgelöst. Seitdem wird EMCS nicht nur für Beförderungen unter Steueraussetzung genutzt, sondern auch für gewerbliche Beförderungen bereits versteuerter Waren zwischen den Mitgliedstaaten. In Deutschland ist das Verbrauchsteuerrecht in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen umgesetzt, etwa im Energiesteuer-, Alkoholsteuer- und Tabaksteuergesetz. Die Teilnahme erfolgt über das EMCS-Verfahren der Zollverwaltung.
Anwendungsbereiche
EMCS betrifft die harmonisierten verbrauchsteuerpflichtigen Waren:
- Energieerzeugnisse wie Kraft- und Heizstoffe
- Alkohol und alkoholische Getränke, zum Beispiel Bier, Schaumwein und Spirituosen
- Tabakwaren
Typische Vorgänge sind Beförderungen zwischen Steuerlagern im Inland und in andere Mitgliedstaaten, Lieferungen an registrierte Empfänger, Ausfuhren aus dem Steuerlager sowie Beförderungen eingeführter Waren durch registrierte Versender.
Beteiligte
- Steuerlagerinhaber: stellt Waren unter Steueraussetzung her, lagert, empfängt oder versendet sie
- Registrierter Empfänger: empfängt Waren unter Steueraussetzung, ohne selbst ein Steuerlager zu betreiben
- Registrierter Versender: versendet eingeführte Waren unter Steueraussetzung vom Ort der Einfuhr
- Zertifizierter Versender und zertifizierter Empfänger: versenden bzw. empfangen bereits versteuerte Waren zu gewerblichen Zwecken
Ablauf in der Praxis
- Vor Beginn der Beförderung übermittelt der Versender den Entwurf des e-VD.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhält das e-VD einen eindeutigen administrativen Referenzcode (ARC), der die Sendung während der Beförderung begleitet.
- Während der Beförderung kann der Versender den Bestimmungsort über EMCS ändern; bei Energieerzeugnissen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Aufteilung der Sendung möglich.
- Der Empfänger bestätigt die Ankunft mit einer Eingangsmeldung und gibt dabei gegebenenfalls Fehl- oder Mehrmengen an.
- Bei einer Ausfuhr wird das e-VD mit der Ausfuhranmeldung verknüpft; die Beförderung wird mit der Bestätigung des Ausgangs (Ausfuhrmeldung) abgeschlossen.
Die Eingangs- bzw. Ausfuhrmeldung dient als Nachweis, dass die Beförderung unter Steueraussetzung ordnungsgemäß beendet wurde. Ist das System nicht verfügbar, greift ein Ausfallverfahren mit Papierdokumenten. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen unter Steueraussetzung kann die Eingangsmeldung zudem umsatzsteuerlich als Alternative zur Gelangensbestätigung dienen.
Häufige Fehler
- Beförderung ohne gültiges e-VD oder mit fehlerhaften Empfängerdaten, etwa einer ungültigen Verbrauchsteuernummer
- Verspätete oder fehlende Eingangsmeldung durch den Empfänger
- Nicht gemeldete Mengenabweichungen, die als Unregelmäßigkeit zur Entstehung der Steuer führen können
- Fehlende Verknüpfung von e-VD und Ausfuhranmeldung bei Ausfuhren
- Fehlende oder nicht ausreichende Sicherheitsleistung für Beförderungen unter Steueraussetzung
Beispiel
Eine Brauerei mit Steuerlager liefert Bier unter Steueraussetzung an einen registrierten Empfänger in Frankreich. Sie übermittelt vor Abfahrt das e-VD, der Lkw fährt mit dem ARC los, und der Empfänger gibt nach der Ankunft die Eingangsmeldung ab. Damit ist die Beförderung für die Brauerei ordnungsgemäß abgeschlossen.
Zusammenfassung
EMCS ist für Unternehmen unverzichtbar, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern oder bereits versteuerte Waren gewerblich in andere Mitgliedstaaten liefern. Saubere Stammdaten, fristgerechte Meldungen und überwachte Vorgänge vermeiden Steuerrisiken. ZOBA unterstützt Sie mit Software, Dienstleistungen und Seminaren bei der Abwicklung Ihrer EMCS-Vorgänge.