Zollunion Freihandelsabkommen

Die wichtigsten Fragen:
Was ist eine Zollunion?
Was ist ein Freihandelsabkommen?
Wie recherchiert man mögliche Vergünstigungen und notwendige Nachweise?

Soll eine Ware importiert werden, müssen Sie als Beteiligter grundsätzlich die Einfuhrabgaben, wie Zölle und Steuern für die Einfuhrware entrichten. Hierbei können Sie von Zollvorteilen profitieren, wenn Sie die betreffenden Waren im Rahmen einer Zollunion oder eines Freihandelsabkommens handeln. Durch die Nutzung von Zollunions- oder Präferenzzollsätzen können Sie Ihre Waren so zu einem günstigeren Zollsatz oder sogar zollfrei im Bestimmungsland einzuführen.    

Was ist eine Zollunion?

Bei einer Zollunion handelt es sich um den Zusammenschluss von Staaten, die dann ein gemeinsames Zollgebiet bilden. Es ist das engste Bündnis, das ein Staat mit einem anderen eingehen kann. Der große Vorteil liegt darin, dass in einer Zollunion für Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Partnerstaates keine Zölle erhoben werden.

Die Europäische Union (EU) ist eine solche Zollunion, die bereits seit 1968 besteht. Hier wird der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert, denn zwischen den Mitgliedstaaten sind Ein- und Ausfuhrzölle und auch mengenmäßige Handelsbeschränkungen verboten. Ausnahmen gelten für einige Waren wie Kraftstoffe, Tabak, alkoholische Getränke und Kaffeeprodukte. Außerdem verfügt die Europäische (Zoll)Union über einen Gemeinsamen Zolltarif, der für alle Mitgliedstaaten verbindlich vom Rat auf Vorschlag der Kommission festgelegt wird.

Hinweis:

Transportieren Sie Waren innerhalb der EU gilt die Vermutung, dass es sich hierbei um Waren des freien Verkehrs handelt. Beachten Sie aber bitte, dass Transporte über Drittländer, beispielsweise im Straßenverkehr über die Schweiz oder auch im Seeverkehr, von diesem Grundsatz ausgenommen sind. Hier müssen Sie den Unionswarencharakter Ihrer Waren mittels T2 bzw. T2L nachweisen.

Die Europäische Union unterhält mit der Türkei, Andorra und San Marino noch drei weitere Zollunionen. Auch hier werden für Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Partnerstaates keine Zölle erhoben. Jedoch sind bei den Zollunionen mit der Türkei und Andorra auch einige Waren ausgenommen.

Was ist ein Freihandelsabkommen? 

Die Europäische Union unterhält zahlreiche Freihandelsabkommen mit den unterschiedlichsten Partnern. Häufig beinhalten diese Abkommen eine beiderseitige Präferenzgewährung, damit kann sowohl beim Import in die EU als auch beim Import in den Partnerstaat von einem günstigeren Zollsatz profitiert werden. Die EU unterhält aber auch Freihandelsabkommen, die nur eine einseitige Präferenzgewährung (beim Import in die EU) vorsehen. Dadurch fördert die Europäische Union Entwicklungsländer, deren Wirtschaft schwächer ist.

Hinweis:

Die EU ist bemüht mit weiteren Ländern Präferenzabkommen abzuschließen, um die Absatzmöglichkeiten für europäische
Unternehmen zu erhöhen und so die heimische Wirtschaft zu unterstützen. Aktuell wird u.a. mit einigen ASEAN-Ländern oder auch Australien und den Vereinigten Arabischen Emiraten über ein solches Abkommen verhandelt.

Die EU-Kommission gibt auf ihrer Internetseite einen Überblick über die aktuellen Verhandlungen und bestehende Vereinbarungen: https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/negotiations-and-agreements_en

Der große Unterschied zwischen einer Zollunion und einem Freihandelsabkommen besteht in der Außenhandelspolitik. Während sie bei der Zollunion eine gemeinsame Außenhandelspolitik verfolgen, betreiben die Partner an einem Freihandelsabkommen gegenüber Drittländern eine autonome Außenhandelspolitik.

Wie recherchiert man mögliche Vergünstigungen und notwendige Nachweise?  

Im Elektronischen Zolltarif können Sie ganz einfach recherchieren, ob beim Import in die EU für die jeweilige Ware ein Präferenzzollsatz vorgesehen ist. Dafür geben Sie auf der Startseite im EZT-Online Einfuhr die Zolltarifnummer und das Ursprungs-, Präferenzursprung- und Versendungsland ein. Nach dem Sie die Suche gestartet haben, werden Ihnen die zollrechtlichen Maßnahmen bei der Einfuhr angezeigt:

EZT-Online Einfuhrmaßnahmen beim Import von Sportschuhen der Codenummer 6403 1900 00 0 aus Vietnam

Auch den benötigten Präferenznachweis für den Import können Sie direkt im EZT recherchieren. Hierfür klicken Sie in der betreffenden Zeile der Zollpräferenz in der Spalte „Weitere Informationen“ auf „Präferenzpapier“.

Tipp:

Auf der Exportseite können Sie die Datenbank Access2Markets nutzen, um zu ermitteln, ob Ihr Kunde beim Import im Bestimmungsland einen günstigeren Zollsatz für präferenzielle Ursprungsware der EU in Anspruch nehmen kann. Nach Eingabe der Zolltarifnummer sowie des Ursprungs- und Bestimmungslandes werden Ihnen mögliche Zollsätze und weitere Marktzugangsbedingungen angezeigt. Die Datenbank erreichen Sie über folgenden Link: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home

Fazit

Zollunionen und Freihandelsabkommen bieten Ihnen die Möglichkeit Vergünstigungen zu nutzen und so Wettbewerbsvorteile zu generieren. Beachten Sie aber bitte, dass die präferenzielle Ursprungseigenschaft der gelieferten Ware nachgewiesen werden muss. Für die Recherche nach den Zollsätzen und notwendigen Unterlagen können Sie den Elektronischen Zolltarif und die Access2Markets nutzen. 

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