Die wichtigsten Fragen:

Was ist ein Carnet ATA?
Welche Vorteile bietet die Abwicklung mittels Carnet ATA?
Für welche Waren kann ein Carnet ATA genutzt werden?
Was ist bei der Beantragung eines Carnet ATA zu beachten?
Wie läuft das Carnet ATA-Verfahren ab?

Sollen Waren lediglich vorübergehend – beispielsweise zu Messezwecken – in einem Land verbleiben, kann die zollrechtliche Abwicklung sehr aufwändig sein. Schließlich müssen Sie – je nach der Anzahl der geplanten Destinationen – mindestens vier Zollanmeldungen für den Export aus der EU, den Import im Bestimmungsland, den Reexport aus dem Bestimmungsland und den Reimport in der EU abgeben. Außerdem bezahlen Sie Einfuhrabgaben, deren nachträgliche Rückzahlung – wenn überhaupt – nur mit hohem Aufwand möglich ist. 

Lesen Sie daher in unserem Blogbeitrag, wie Sie ein Carnet ATA für solche vorübergehenden Sendungen nutzen können, um Kosten und Aufwand zu sparen. 

Was ist ein Carnet ATA? 

Das Carnet ATA ist ein sogenanntes Zollpassierscheinheft und dient hauptsächlich der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Warenverkehr. „Carnet“ ist dabei das französische Wort für „Heft oder Notizbuch“. Die Abkürzung ATA steht für die französisch-englische Kombination „admission temporaire/temporary admission“ und bedeutet „vorübergehender Einlass“. Aktuell ist die Verwendung in 77 Ländern weltweit möglich. Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind das „Zollübereinkommen über das Carnet A.T.A.“ und das Nachfolgeabkommen, die „Istanbuler Konvention“.

Tipp:
Ob Ihr Bestimmungsland das Carnet ATA akzeptiert, können Sie unter anderem auf den Seiten Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Zollverwaltung nachlesen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Voruebergehende-Verwendung/Carnet-ATA/Vertragsparteien/vertragsparteien_node.html

 

Welche Vorteile bietet die Abwicklung mittels Carnet ATA? 

Die Abfertigung zur vorübergehenden Verwendung kann sehr aufwändig sein. Mit einem Carnet ATA kann die Grenzabfertigung deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.  Denn durch die Nutzung des Carnet ATA sind in der Regel keine zusätzlichen Dokumente für die Zollabfertigung notwendig. Für die zollrechtliche Abwicklung legen Sie einfach das Carnet bei der Abfertigung vor. Auch eine Sicherheitsleistung für ausländische Einfuhrabgaben ist nicht erforderlich. Allerdings wird für die Eröffnung eine Gebühr und ein Versicherungsentgelt durch die IHK erhoben. Welche Kosten genau entstehen, können Sie auf der Internetseite der zuständigen IHK nachlesen. Beispielsweise informiert die Handelskammer Bremen hier: https://www.ihk.de/bremen-bremerhaven/beantragen-bescheinigen/aussenwirtschaftliche-bescheinigungen/carnet-ata-1302074 

Ein weiterer Vorteil: Mit einem solchen Zollpassierscheinheft können Sie beliebig viele der Länder, die Vertragspartei des Abkommens sind, bereisen. Hierzu müssen Sie zwischenzeitlich nicht zwingend ins Herkunftsland zurückkehren.

Für welche Waren kann ein Carnet ATA genutzt werden?

Grundsätzlich darf ein Carnet ATA nur für Gebrauchsgüter genutzt werden. Verbrauchsgüter sind nicht erfasst. Eine Be- oder Verarbeitung oder sonstige Veränderung aller Waren, die vom Carnet ATA umfasst sind, ist nicht erlaubt. Lediglich sogenannte Erhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Reinigen, Entstauben oder Schmieren, sind erlaubt.  Dementsprechend darf ein Carnet ATA-Verfahren auch für Waren zur Veredelung oder Ausbesserung nicht genutzt werden.

Die typischen Anwendungsfälle für ein Carnet ATA haben wir Ihnen hier aufgelistet:

  • Messe- und Ausstellungsgüter, 
  • Berufsausrüstungsgegenstände,
  • Warenmuster,
  • Waren für sportliche Veranstaltungen und
  • Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken.

Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass jeder Vertragsstaat eigene Regelungen zum Carnet-ATA-Verfahren haben kann. Insbesondere die Anwendungsbereiche werden unterschiedlich ausgelegt und können daher – je nach Land – eingeschränkt sein. Informationen hierzu können Sie bei Ihrer zuständigen IHK erfragen.

Was ist bei der Beantragung eines Carnet ATA zu beachten?

Die Industrie- und Handelskammern sind für die Ausstellung von Carnets zuständig. Die Beantragung erfolgt dabei grundsätzlich auf elektronischem Weg bei Ihrer zuständigen IHK. Hierfür nutzen Sie die Anwendung eCarnet: https://www.e-ata.de/.

Allerdings sind noch nicht alle Industrie- und Handelskammern an dieses elektronische System angeschlossen. Im Zweifel wenden Sie sich vor der Beantragung an Ihre IHK und erkundigen sich nach den jeweiligen Voraussetzungen.  

Ist das Carnet richtig und vollständig ausgefüllt, stellt die IHK es aus. Im Rahmen des elektronischen Verfahrens wird das Carnet gedruckt und Ihnen per Post von der IHK zugeschickt. Alternativ können Sie das Carnet auch in der IHK abholen.

Tipp:
Hier noch ein paar Tipps zum Ausfüllen des Carnets:
 Die Nämlichkeit muss gesichert sein. Das bedeutet, dass eine eindeutige Zuordnung des Carnets zur Ware möglich sein muss, beispielsweise durch Fotos, Seriennummern oder Typenbezeichnungen.
 Gleichartige Waren können Sie zusammenfassen.
 Als Warenwert geben Sie den aktuellen Zeitwert der Ware (ohne Umsatzsteuer) an.

Wie läuft das Carnet ATA-Verfahren ab? 

Das von der IHK ausgestellte Carnet ATA wird im Rahmen der Ausfuhrabfertigung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle vorgelegt. Anschließend kann die Ware zur Ausgangszollstelle an der Grenze transportiert werden. Während sich die Ware im Carnet ATA-Verfahren befindet, ist sie bei jeder Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrzollstelle der Vertragsstaaten unter Vorlage des Carnet ATA zu gestellen bzw. vorzuführen.

Weitere Informationen zum Carnet ATA finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen IHK. Beispielsweise stellt die IHK Magdeburg eine systematische Darstellung des Verfahrens zur Verfügung: https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6132332/73081639519b3e2f2c2ba01d3af406ca/schema-ablauf-carnet-verfahren-data.pdf

Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass unter bestimmten Umständen eine nachträgliche Zollabfertigung erforderlich sein kann. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Waren die zu Ausstellungszwecken mit einem Carnet ATA ursprünglich nur vorübergehend ins Ausland verbracht wurden, auf der Ausstellung verkauft werden. In diesem Fall ist eine nachträgliche Ausfuhranmeldung für die Waren abzugeben, weil die Waren der vorübergehenden Ausfuhr nicht zurückkehren.

Fazit

Auf den ersten Blick erscheint das Carnet ATA-Verfahren sehr aufwändig zu sein. Jedoch überwiegen die Vorteile: Eine schnelle und vor allem einheitliche Zollabwicklung in den teilnehmenden Vertragsstaaten zum einen und der Verzicht auf eine Sicherheitsleitung in voller Höhe der zu erwartenden Einfuhrabgaben zum anderen. Der Aufwand lohnt sich also durchaus. 

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