Die Erläuterungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, wenn es um die richtige Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und damit auch um die richtige Einreihung Ihrer Waren geht. Auch die Erläuterungen werden bei Bedarf angepasst und erweitert.
Nun wurden im Amtsblatt der EU überarbeitete Erläuterungen zur Einreihung von Wechselrichtern mit Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion veröffentlicht:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202600220
Demnach gehören Wechselrichter, die in Fotovoltaikanlagen zur Optimierung der Leistungsabgabe verwendet werden, dann zur Unterposition 8504 40 84, wenn der von den Fotovoltaikmodulen erzeugte Gleichstrom in Wechselstrom zur direkten Verwendung oder zur Einspeisung in das Stromnetz umgewandelt wird. „Diese an die jeweiligen Sonnenlicht- und Umweltverhältnisse optimal angepasste Leistungsabgabe heißt ‚Maximum Power Point‘ (MPP); das MPP-Tracking ermöglicht es, die Lastmerkmale an die sich ändernden Verhältnisse anzupassen.
Dank dieser Funktionalität können Fotovoltaikmodule kontinuierlich an ihrem Punkt optimaler Leistung laufen, und ihr Vorhandensein unterscheidet diese Wechselrichter von anderen Arten von Wechselrichtern. Die Fotovoltaik-Wechselrichter entsprechen der Norm CEN/IEN 62109 für die Sicherheit von Stromumwandlungsgeräten, die in Fotovoltaikanlagen verwendet werden.“
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)