Die Zollverwaltung informiert in einer Fachmeldung darüber, dass Ägypten bis zum Abschluss des offiziellen Ratifizierungsverfahrens die Regelungen des revidierten Regionalen Übereinkommens auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen anwendet. Daher fordern die ägyptischen Behörden aktuell einen expliziten Hinweis auf die Anwendung der revidierten Regeln bei Ursprungsnachweisen für Ausfuhren aus der EU. Um beim Import in Ägypten auch tatsächlich von einer Begünstigung profitieren zu können, empfiehlt die EU-Kommission daher den Vermerk „REVISED RULES“ auf Ursprungsnachweisen anzubringen, die für die Ausfuhr nach Ägypten bestimmt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine nachträgliche Ausstellung möglich ist, wenn der Vermerk nicht vorhanden war und die Präferenzbehandlung daher abgelehnt wurde.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die in Ägypten ausgestellten Ursprungsnachweise für Ausfuhren in die EU weiterhin die Angabe „TRANSITIONAL RULES“ enthalten.

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