Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in seinem Newsletter über die Aktualisierung der Muster zu Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland (Anlagen C 6 und C 7). Diese sind ab sofort auf der BAFA-Internetseite abrufbar:  https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsstellung/Endverbleibsdokumente/endverbleibsdokumente_node.html

Das BAFA informiert zudem darüber, dass Abfragen unter Section G im Zusammenhang mit Unternehmen, die in bestimmten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen ansässig sind bzw. sich im Eigentum oder unter Kontrolle eines in diesen Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen ansässigen Unternehmens befinden, neu hinzugekommen sind. 

Weitere Ausfüllhinweise und Details entnehmen Sie bitte der Mitteilung des BAFA:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/20260209_eve_anpassung-muster_russland.html

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)

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