Sanktionslistenprüfung

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Definition
Die Sanktionslistenprüfung ist der Abgleich von Geschäftspartnern wie Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder Banken mit den Listen von Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Ziel ist es sicherzustellen, dass gelisteten Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. In der Praxis spricht man auch von Terrorlistenprüfung oder Sanctioned Party Screening.

Rechtsgrundlage
EU-Sanktionen beruhen auf Beschlüssen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und werden durch Verordnungen des Rates nach Art. 215 AEUV umgesetzt. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Personenbezogene Sanktionen sehen in der Regel vor, dass Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gelisteter Personen eingefroren werden und ihnen weder Gelder noch wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden dürfen (Bereitstellungsverbot). Gelistete Personen finden sich sowohl in den Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung als auch in zahlreichen länderbezogenen Sanktionsverordnungen. In Deutschland ergänzen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) die EU-Vorschriften; Verstöße können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Das Bereitstellungsverbot gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche oder Exportanteil.

Welche Listen sind maßgeblich?
Für Unternehmen in der EU sind vor allem die Listen in den Anhängen der EU-Sanktionsverordnungen verbindlich. Die EU-Kommission stellt zusätzlich eine konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen bereit, gegen die finanzielle Sanktionen der EU verhängt wurden. Sanktionen der Vereinten Nationen werden in der Regel durch EU-Verordnungen umgesetzt.

Abgrenzung zur Exportkontrolle
Die Sanktionslistenprüfung ist personenbezogen. Sie ergänzt die güterbezogene Exportkontrolle, bei der etwa nach der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 geprüft wird, ob für eine Ware eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Je nach Geschäftsmodell können zusätzlich Listen anderer Staaten relevant sein, etwa des Vereinigten Königreichs oder der USA im Zusammenhang mit dem US-Reexportrecht.

Ablauf in der Praxis

  • Prüfung bei der Neuanlage von Geschäftspartnern und vor Transaktionen wie Auftragsannahme, Lieferung oder Zahlung
  • Regelmäßiger Abgleich des gesamten Partnerbestands, da die Listen häufig geändert werden
  • Einsatz einer Software mit unscharfer Suche, die abweichende Schreibweisen und Transliterationen erkennt
  • Bewertung von Treffern anhand weiterer Merkmale wie Geburtsdatum, Anschrift oder Registernummer, um Fehltreffer auszuschließen
  • Bei bestätigten Treffern: Vorgang stoppen, betroffene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einfrieren und die zuständigen Behörden informieren
  • Dokumentation aller Prüfungen und Entscheidungen

Häufige Fehler

  • Einmalige Prüfung bei der Kundenanlage statt fortlaufender Kontrolle
  • Beschränkung auf Kunden, obwohl auch Lieferanten, Spediteure oder Banken betroffen sein können
  • Nichtbeachtung der mittelbaren Bereitstellung, etwa an Unternehmen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle gelisteter Personen stehen
  • Fehlende Dokumentation, sodass die Prüfung später nicht nachvollziehbar ist

Eine wirksame Sanktionslistenprüfung ist zudem Teil eines funktionierenden internen Kontrollsystems, das unter anderem bei der Bewilligung des AEO-Status eine Rolle spielt.

Beispiel
Ein Anlagenbauer erhält die Anfrage eines neuen Kunden aus einem Drittland. Vor der Angebotserstellung gleicht er Firma, Geschäftsführung, Anschrift und bekannte Gesellschafter mit den aktuellen Sanktionslisten ab. Die Software meldet einen möglichen Treffer; nach Prüfung von Geburtsdatum und Wohnort stellt sich heraus, dass es sich um eine namensgleiche Person handelt. Prüfung und Ergebnis werden dokumentiert.

Zusammenfassung
Die Sanktionslistenprüfung schützt Ihr Unternehmen vor Verstößen gegen Bereitstellungsverbote und den damit verbundenen straf- und bußgeldrechtlichen Risiken. Entscheidend sind aktuelle Listen, eine automatisierte Prüfung und nachvollziehbare Entscheidungen. ZOBA unterstützt Sie mit Software, Dienstleistungen und Seminaren bei der Sanktionslistenprüfung Ihrer Geschäftspartner.