Quecksilber ist ein äußerst giftiger Stoff, von dem eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen (u. a. durch Methylquecksilber in Fischen und Meeresfrüchten), die Ökosysteme und die natürliche Tier- und Pflanzenwelt ausgeht – und das nicht nur in der Europäischen Union, sondern weltweit. Mit der sogenannten Quecksilberverordnung (VO (EU) 2017/852) hat die EU den Verkehr von mit Quecksilber versetzten Produkten geregelt, die einem Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrverbot unterliegen.

Nun wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2026/55 der Kommission vom 17. Dezember 2025 zur Änderung der Quecksilberverordnung veröffentlicht. Der Anhang II und damit die Liste der von dem Verbot nach Artikel 5 betroffenen Produkte wird ergänzt um:

„2a. Höchstpräzisions-Kapazitäts- und -Verlustfaktor-Messbrücken und Hochfrequenz-Radiofrequenz-Schalter und -Relais in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten mit einem Quecksilber-Höchstgehalt von 20 mg je Brücke, Schalter oder Relais, ausgenommen für Forschungs- und Entwicklungszwecke.“

Das Verbot gilt bereits seit dem 31. Dezember 2025.

Die vollständige Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600055

Tipp:
Die EU-Kommission stellt einen Leitfaden zu Minderungstechnologien für Quecksilberemissionen aus Krematorien zur Verfügung: https://environment.ec.europa.eu/document/749eedb2-5316-4887-a7c1-3718c620b3bb_en

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)

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