Es wird angenommen, dass aufgrund der aktuell geltenden Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € bis zu 65 % der kleinen Pakete, die in die EU eingeführt werden, unterbewertet werden, um so Einfuhrzölle zu vermeiden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen, sondern hat auch Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes hervorgerufen. Denn drittländische Unternehmen haben so einen Anreiz bekommen, Sendungen in einzelne Pakete aufzuteilen, wenn sie Waren in die EU versenden.

Um die Flut kleiner Pakete einzudämmen, die derzeit nicht zollpflichtig in die EU eingeführt werden, hat die EU-Kommission beschlossen, im Rahmen einer Übergangsregelung ab 1. Juli 2026 eine Pauschalabgabe einzuführen, die bis zur Inbetriebnahme des Zolldatenportals im Jahr 2028 gelten soll. Darüber haben wir bereits berichtet.

Nun wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 2026/382 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 hinsichtlich der Abschaffung der schwellenbasierten Zollbefreiung veröffentlicht:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32026R0382

Auf Sendungen, deren Warenwert 150 € nicht übersteigt, wird demnach ab dem 1. Juli 2026 ein fester Zollsatz von 3 Euro pro Ware erhoben. Dabei wird auf die Warengruppe und nicht die Sendung abgestellt. In der dazugehörigen Pressemitteilung des EU-Rats wird für die Erhebung ein Beispiel genannt: „Ein Paket enthält eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle. Da sie unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen, enthält das Paket somit zwei verschiedene Waren, die mit 6 € verzollt werden.“

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen:
Pressemitteilung EU-Rat – Neue Zollregeln für Kleinsendungen

Quelle: Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)

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