Die zolltarifliche Behandlung von Teilen und Zubehör stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen und bringt in der Praxis häufig Schwierigkeiten mit sich. Hier kann es hilfreich sein, sich für die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer in diesem speziellen Bereich einer festen Prüfungsreihenfolge zu bedienen. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen anhand eines Beispielfalls zeigen, wie Sie bei der Einreihung von Teilen und Zubehör am besten vorgehen.

Hinweis:
Um sich die Besonderheiten bei der Einreihung von Teilen und Zubehör noch einmal im Detail durchzulesen, empfehlen wir Ihnen unseren Blogbeitrag zu diesem Thema:
https://zoba.de/zoll-allgemein/besonderheiten-bei-der-einreihung-von-teilen-und-zubehoer-in-den-elektronischen-zolltarif/

 

Beispielsachverhalt

Eingeführt wird eine Kurbelwelle zum Einbau in einen Dieselmotor. Dabei handelt es sich um ein spezifisch geformtes Erzeugnis, das aus Gusseisen und geschmiedetem Stahl besteht. Das Gusseisen ist charakterbestimmend. Die Kurbelwelle dient der Übertragung der Antriebskraft in eine Drehbewegung im Motor.

Für diese Ware wollen Sie eine passende Zolltarifnummer im Elektronischen Zolltarif (EZT) ermitteln.

Einreihung

Um eine Ware sicher in den EZT einzureihen, gibt es eine sogenannte Einreihungssystematik. Gerade wenn man sich mit dem Thema der Einreihung von Waren in den Zolltarif erstmalig befasst, ist diese Systematik hilfreich.

In einem ersten Schritt sollte man sich im Rahmen einer Stoffsammlung wichtige Besonderheiten der einzureihenden Ware notieren:

  • Aus welchen Stoffen besteht die Ware?
  • Welchen Verwendungszweck erfüllt sie?
  • Gibt es weitere Besonderheiten? Handelt es sich beispielsweise um Teile oder Zubehör?

Hinweis:
Bei der Einreihung von Teilen und Zubehör ist es zunächst wichtig, das betreffende Teil oder auch Zubehör einer bestimmten Hauptware zuzuordnen. Denn die Einreihung der Hauptware liefert Ihnen wichtige Hinweise auf die spätere Einreihung der Teile bzw. des Zubehörs. Dabei ist die Hauptware tariflich gesehen immer die nächsthöhere Ware. Haben Sie die betreffende Hauptware ausgemacht, gilt es eine zutreffende Position für das Teil bzw. Zubehör zu finden. Dabei haben Sie unterschiedliche Einreihungsmöglichkeiten.

Für den Beispielsachverhalt bleibt festzuhalten, dass es sich um eine Kurbelwelle handelt, deren Zweck die Übertragung der Antriebskraft in eine Drehbewegung im Motor ist. Der Dieselmotor stellt hier auch die Hauptware dar. Bei der Kurbelwelle handelt es sich um ein spezifisch geformtes Erzeugnis, das aus Gusseisen und geschmiedetem Stahl besteht.

Anschließend ermittelt man mögliche Kapitel oder Positionen im EZT. Dabei ist der Wortlaut der Position maßgebend für die Frage, ob eine Ware in eine Position einzureihen ist oder nicht (vgl. Allgemeine Vorschrift 1). Haben Sie eine Ware, die aus mehreren Stoffen besteht, könnte diese unter Umständen in eine dieser Stoffpositionen eingereiht werden. Jede Ware erfüllt in der Regel aber auch einen bestimmten Zweck. Auch für diesen Verwendungszweck kann im EZT eine Position ermittelt werden.

Die Kurbelwelle besteht aus Stahl und könnte daher in die Position 7326 – Andere Waren aus Eisen oder Stahl – eingereiht werden. Weiterhin handelt es sich hierbei um ein Teil, das in einen Dieselmotor eingebaut wird, und könnte aufgrund dieser Verwendung in die Position 8409 einzureihen sein oder als Welle in die Position 8483.

Nun folgt eine Überprüfung der aufgelisteten möglichen Positionen: Stimmen die Eigenschaften der Ware und der Positionswortlaut hundertprozentig überein? Ist dem nicht so, können die betreffenden möglichen Positionen bereits von der Liste gestrichen werden. So minimieren Sie Ihre Auswahl und im Idealfall bleibt hier schon nur noch eine in Frage kommende Position im EZT übrig.

Für die Einreihung in die Position 7326 muss es sich bei der Kurbelwelle um eine Ware aus unedlem Metall handeln. Die Ware besteht aus unedlem Metall und es handelt sich um eine andere Ware aus Metall. Der Positionswortlaut ist erfüllt.

Hinweis:
Die Einreihung einer Ware in eine Position mit dem Wortlaut „andere Waren […]“ kommt nur in Betracht, wenn Sie andere Waren haben als in den vorherigen Positionen genannt.

Ebenso kommt die Einreihung als Teil für Motoren in die Position 8409 in Betracht. Die Kurbelwelle wird lt. Sachverhalt in einen Dieselmotor eingebaut. Der Positionswortlaut ist erfüllt.

Bleibt noch die Einreihung als Welle in die Position 8483. Auch dieser Positionswortlaut wird durch die vorliegende Ware erfüllt.

Damit kommen für die Einreihung sowohl die Position 7326 (Ware aus Eisen oder Stahl), als auch die Position 8409 (Teile für Motoren) oder Position 8483 (Wellen) in Betracht.

Am Ende müssen Sie sich für eine Position entscheiden. Hier helfen die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Diese enthalten in der Regel sogenannte Ausweisungsanmerkungen, die bestimmte Waren aus dem Kapitel verweisen. Die einzureihende Ware darf aus dem von Ihnen avisierten Kapitel nicht ausgewiesen werden! Die Anmerkungen sollten Sie also bei jeder Einreihung prüfen!

Tipp:
Häufig geben Anmerkungen auch schon besondere Einreihungsanweisungen vor, die Sie in jedem Fall beachten sollten. Sie erreichen die jeweiligen Anmerkungen über einen blauen Link unterhalb der Abschnitts- oder Kapitelüberschrift.

Für die Kurbelwelle gibt die Anmerkung 1 f) zu Abschnitt XV eine Ausweisung für Waren des Abschnitts XVI (Maschinen der Kapitel 84 und 85) vor. Das bedeutet für die Praxis: Kann die betreffende Ware in das Stoffkapitel oder in ein Maschinenkapitel des Abschnitts XVI eingereiht werden, kommt sie eben nicht in das Stoffkapitel.

Außerdem schreibt die Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI vor, dass Maschinenteile, die eine eigenständige Position im Kapitel 84/85 aufweisen, dieser zuzuweisen sind, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind. Die Kurbelwelle hat mit der Position 8483 eine eigenständige Position, in der die Ware namentlich genannt wird.

Die Anmerkung 1 zu Kapitel 84 und die Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI enthalten keine Ausweisung. Daher ist die Kurbelwelle in die Position 8483 einzureihen.

Haben Sie die vierstellige Position im EZT gefunden, ist abschließend eine Einreihung in die Unterposition erforderlich. In der Praxis stellt sich das Herausfinden der Unterposition meist leichter dar als das Finden des richtigen Vierstellers.

Da es sich bei der Beispielware um eine Ware aus verschiedenen Bestandteilen (gegossen und geschmiedet) handelt, kommt auf Unterpositionsebene nun die Einreihung als gegossen (UPos. 8483 1021) oder freiformgeschmiedet (UPos. 8483 1025) in Betracht (vgl. AV 2b). Gemäß AV 3b ist für solche Waren der charakterverleihende Bestandteil für die Einreihung entscheidend. Lt. Sachverhalt ist das Gusseisen bei der Kurbelwelle charakterbestimmend. Daher wird die Ware in die hierfür vorgesehene Unterposition eingereiht.

Ergebnis

Die Kurbelwelle ist in die Codenummer 8483 1021 90 0 einzureihen.

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