Bereits im letzten Newsletter haben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen US-Zölle und mögliche Gegenmaßnahmen der EU gegeben. 

Nun wurden die Gegenmaßnahmen der EU um weitere sechs Monate bis zum 6. August 2026 ausgesetzt. Die hierfür notwendige Verordnung wurde in Form der Durchführungsverordnung (EU) 2026/295 am 5. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32026R0295 

Damit ruhen die Zusatzzölle auf Importe aus den USA vorerst weiter. Jedoch ist eine kurzfristige Wiedereinsetzung rechtlich möglich. Es ist daher empfehlenswert die weiteren Entwicklungen genau zu beobachten.

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)

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