Die Basis für die zollrechtliche Abfertigung bildet die Zolltarifnummer Ihrer Ware. Das gilt sowohl für den Import als auch den Export. Eine falsche Einreihung kann in der Folge dazu führen, dass falsche zollrechtliche Maßnahmen wie Zollsätze oder Verbote und Beschränkungen angewendet werden. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen anhand eines ganz besonderen Beispielfalls zeigen, wie Sie bei der Einreihung einer Ware am besten vorgehen. Zum Start ins neue Jahr wollen wir gern unseren „ZEKT“ einmal für Sie einreihen und stoßen damit in Gedanken mit Ihnen auf das neue Jahr an.
Beispielsachverhalt
Eingeführt wird der „ZOBA ZEKT“. Dabei handelt es sich um einen deutschen Sekt (Bourrée Rosé Brut), der aus frischen Weintrauben im traditionellen Flaschengärverfahren hergestellt wird. Der Alkoholgehalt beträgt 12,5 % Vol. bei einem Flascheninhalt von 0,75 l. Es handelt sich weder um Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) noch um anderen Rebsortenwein. Der „ZOBA ZEKT“ weist in der geschlossenen Flasche bei einer Temperatur von 20 °C einen Überdruck von 3 bar auf.
Für diese Ware wollen Sie eine passende Zolltarifnummer im Elektronischen Zolltarif (EZT) ermitteln.
Einreihung
Um eine Ware sicher in den EZT einzureihen, gibt es eine sogenannte Einreihungssystematik. Gerade wenn man sich mit dem Thema der Einreihung von Waren in den Zolltarif erstmalig befasst, ist diese Systematik hilfreich.
In einem ersten Schritt sollte man sich im Rahmen einer Stoffsammlung wichtige Besonderheiten der einzureihenden Ware notieren:
Aus welchen Stoffen besteht die Ware?
Welchen Verwendungszweck erfüllt sie?
Gibt es weitere Besonderheiten? Handelt es sich beispielsweise um unvollständige Waren oder gar Teile oder Zubehör?
Für den Beispielsachverhalt bleibt festzuhalten, dass es sich um einen Sekt (Schaumwein) handelt, dessen Zweck der menschliche Verzehr ist. Er wird gern verwendet, um zu besonderen Anlässen anzustoßen.
Anschließend ermittelt man mögliche Kapitel oder Positionen im EZT. Dabei ist der Wortlaut der Position maßgebend für die Frage, ob eine Ware in eine Position einzureihen ist oder nicht (vgl. Allgemeine Vorschrift 1). Haben Sie eine Ware, die aus mehreren Stoffen besteht, könnte diese unter Umständen in eine dieser Stoffpositionen eingereiht werden. Jede Ware erfüllt in der Regel aber auch einen bestimmten Zweck. Auch für diesen Verwendungszweck kann im EZT eine Position ermittelt werden.
Der „ZOBA ZEKT“ (Schaumwein) ist als alkoholisches Getränk in die Position 2204 – Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 – einzureihen.
Hinweis:
Haben Sie mehrere infrage kommende Positionen, folgt nun zunächst eine Überprüfung der aufgelisteten möglichen Positionen: Stimmen die Eigenschaften der Ware und der Positionswortlaut hundertprozentig überein? Ist dem nicht so, können die betreffenden möglichen Positionen bereits von der Liste gestrichen werden. So minimieren Sie Ihre Auswahl und im Idealfall bleibt hier schon nur noch eine in Frage kommende Position im EZT übrig. Am Ende müssen Sie sich für eine Position entscheiden. Hier helfen die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Für den „ZOBA ZEKT“ gibt es nur eine mögliche Position, daher wird diese Überprüfung abgekürzt. [
Für die Einreihung in die Position 2204 muss es sich bei dem “ZOBA ZEKT“ um einen Wein aus frischen Weintrauben handeln.
Tipp:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Schaumwein als Wein gilt, können Sie einen Blick in die Erläuterungen zur Position 2204 werfen. Hier finden Sie bei den Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) in der Randziffer 06.0 den Hinweis, dass auch Schaumweine in diese Position gehören. [
Außerdem ist die Unterpositions-Anmerkung 1 zum Kapitel 22 zu beachten. Demnach gilt als Schaumwein der Unterposition 2204 10 „solcher Wein, der in geschlossenen Behältnissen bei einer Temperatur von 20 °C einen Überdruck von 3 bar oder mehr aufweist.“ Diese Eigenschaft ist laut Sachverhalt erfüllt.
Die Anmerkung 1 zu Kapitel 22 enthält keine Ausweisung. Daher ist der Sekt in die Position 2204 einzureihen.
Haben Sie die vierstellige Position im EZT gefunden, ist abschließend eine Einreihung in die Unterposition erforderlich. In der Praxis stellt sich das Herausfinden der Unterposition meist leichter dar als das Finden des richtigen Vierstellers.
Da es sich bei dem „ZOBA ZEKT“ um einen Schaumwein handelt, der weder eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) innehat, noch ein anderer Rebsortenwein ist, kommt auf Unterpositionsebene nun nur die Einreihung als anderer Schaumwein in Betracht (vgl. zusätzliche Anmerkung 6 zum Kapitel 22).
Ergebnis
Der „ZOBA ZEKT“ ist in die Codenummer 2204 1098 00 0 einzureihen.