Die Zolltarifnummer ist im- und exportseitig der zentrale Bestandteil einer Zollanmeldung. Die jeweiligen zollrechtlichen Maßnahmen – wie Zollsätze oder handelspolitische Maßnahmen – sind untrennbar mit dieser 11- bzw. 8-stelligen Nummer verbunden.
Die richtige Einreihung einer Ware stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen und führt immer wieder zu Streitigkeiten mit der Zollverwaltung. Nicht verwunderlich also, dass es eine Vielzahl von Einreihungsentscheidungen in Form von Einreihungsverordnungen gibt. Diese sollen zu einer EU-weit einheitlichen Anwendung der Einreihungsvorschriften und Auslegung der Kombinierten Nomenklatur beitragen.
Nun hat die EU-Kommission eine Liste veröffentlicht, in der alle aktuell geltenden Einreihungsverordnungen aufgeführt sind. Sie enthält alle am 1. Januar 2025 gültigen „Klassifizierungsvorschriften“.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass solche Verordnungen unter Bezugnahme auf den zum Zeitpunkt ihrer Annahme gültigen KN-Code erstellt werden. Das bedeutet, dass es aufgrund der regelmäßigen Überarbeitungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems und der jährlichen Änderungen der KN vorkommen kann, dass in einigen zuvor erlassenen Einreihungsverordnungen auf KN-Codes verwiesen wird, die nun nicht mehr gültig sind.
Die Liste enthält den aktuellen KN-Code, unter den die jeweiligen Waren gemäß der geltenden Einreihungsverordnung einzureihen sind. Die Sortierung richtet sich dabei nach den Verordnungen (nicht nach den Zolltarifnummern).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Liste keine Rechtswirkung hat und keine Haftung für den Inhalt übernommen wird. Trotzdem ist diese Auflistung eine Vereinfachung für Wirtschaftsbeteiligte und soll zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und zur einheitlichen Einreihung von Waren beitragen.
Die konsolidierte Liste können Sie auf der Seite der EU-Kommission herunterladen:
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)