Zolltarif: Aktuelle Einreihungsentscheidungen und Anpassung der Erläuterungen zu anderen Getränken (Unterposition 2202 90)
Mehrfach im Jahr entscheidet die EU-Kommission über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Waren. Regelmäßig liegen diesen Entscheidungen Differenzen in Bezug auf die richtige Einreihung in den Zolltarif zu Grunde. Durch die erlassenen Verordnungen möchte man eine einheitliche Anwendung der Einreihungsgrundsätze in der EU gewährleisten.
Kürzlich wurde die Einreihung folgender Ware verbindlich festgelegt:
- Schiene zur Stabilisierung des Sprunggelenks, wird in die Codenummer 6307 90 98 eingereiht (DVO (EU) 2026/333)
Hinweis:
Haben Sie als Unternehmen für eine von einer Einreihungsverordnung betroffene Ware eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), sollten Sie prüfen, ob das Ergebnis der Verordnung mit der Entscheidung in Ihrer vZTA übereinstimmt. Kommt es hier zu Abweichungen, hat die vZTA nur noch drei Monate Bestand.
Außerdem wurde im Amtsblatt der EU die Anpassung der Erläuterungen für die Position 2202 99 – andere Getränke veröffentlicht:
Erläuterungen Position 2202 99
Demnach gehören in diese Unterposition nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union