Mehrfach im Jahr entscheidet die EU-Kommission über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Waren. Regelmäßig liegen diesen Entscheidungen Differenzen in Bezug auf die richtige Einreihung in den Zolltarif zu Grunde. Durch die erlassenen Verordnungen möchte man eine einheitliche Anwendung der Einreihungsgrundsätze in der EU gewährleisten.

Hinweis: Haben Sie als Unternehmen für eine von einer Einreihungsverordnung betroffene Ware eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), sollten Sie prüfen, ob das Ergebnis der Verordnung mit der Entscheidung in Ihrer vZTA übereinstimmt. Kommt es hier zu Abweichungen, hat die vZTA nur noch drei Monate Bestand

Kürzlich wurde die Einreihung folgender Waren verbindlich festgelegt:

  • Ersatzklingen für Glasschaber werden als Haushaltswerkzeuge in die Codenummer 8205 51 00 eingereiht (DVO (EU) 2023/2489)
  • Filter mit Wärme- und Feuchtigkeitstauscher (HMEF) für Atemwegskonnektoren werden in die Codenummer 9033 0090 eingereiht (DVO (EU) 2023/2490)
  • Vlogging-Kit mit Ringlicht, aus Kunststoff bestehend, wird in die Codenummer 9620 0091 eingereiht (DVO (EU) 2023/2491)

Quelle: Amtsblatt der EU-Kommission (www.eur-lex.europa.eu)

Share: