Wir haben bereits über die geplante Aufhebung der Freizone in Cuxhaven berichtet. Nun wurde das dazu notwendige Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/341/VO.html 

Damit wird die Freizone zum 1. Januar 2027 aufgelöst. Die weiteren Änderungen traten zum 1. Januar bzw. treten zum 1. April 2026 in Kraft.

Hier noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Die Freizone Cuxhaven wird aufgehoben.
  • Im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) werden die bisherigen §§ 31 und 31a ZollVG über die Steuerordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zollrechtsbezogene Vorgänge zusammengelegt und neu gefasst.
  • Die Ahndungstatbestände des Truppenzollgesetzes (TrZollG) werden ausgedehnt.
  • Der Bußgeldrahmen wird sowohl im ZollVG als auch im TrZollG für alle Zuwiderhandlungen auf mindestens 30.000 € angehoben. So wird eine Übereinstimmung mit den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes geschaffen.
  • Außerdem sind viele redaktionelle Anpassungen vorhanden und Änderungen der Abgabenordnung, des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002, des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung.

Quelle: Bundesgesetzblatt (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html)  

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