Bereits im letzten Newsletter haben wir Sie über geplante Maßnahmen zur Abschaffung der 150€-Zollfreigrenze informiert.

Vor dem Hintergrund stetig steigender grenzüberschreitender Warenströme im E-Commerce und damit einhergehender Herausforderungen wurde sich nun auf eine konkrete Maßnahme geeinigt. 

Ab dem 1. Juli 2026 werden Waren in Kleinsendungen mit einem Wert von unter 150 € beim Import in die EU pauschal mit einem Zoll von 3€ belegt. Dieser feste Zoll gilt für alle Sendungen, welche aus Drittländern versandt werden und direkt an private Verbraucher adressiert sind.

Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme. Diese soll bis zur Inbetriebnahme des Zolldatenportals im Jahr 2028 gelten.

Weitere Informationen können Sie diversen Pressemitteilungen des Europäischen Rates und der EU-Kommission entnehmen: 

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_3045

https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/e-commerce-150-eur-customs-duty-exemption-threshold-be-removed-2026-2025-11-13_en?prefLang=de

Zölle: Rat vereinbart Zölle auf kleine Pakete ab 1. Juli 2026 – Consilium

Quelle: Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu/de/), Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)

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