Um die heimische Wirtschaft zu schützen hat die Europäische Union die Möglichkeit einen Antidumping- bzw. Ausgleichzoll auf Einfuhrwaren zu erheben.
Nun wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/796 der EU-Kommission vom 24. April 2025 ein endgültiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.
Die betroffenen Waren sind in Artikel 1 definiert.
Gemäß Artikel 3 wird auf die bereits zollamtlich erfassten Einfuhren rückwirkend kein endgültiger Ausgleichszoll erhoben.
Hinweis :Ein niedriger Ausgleichszollsatz wird gewährt, wenn ein Unternehmen in der Verordnung als begünstigt gelistet ist. Hierfür benötigen Sie jedoch regelmäßig eine Erklärung mit dem vorgeschriebenen Wortlaut (sog. Herstellererklärung) und müssen diese gemeinsam mit dem entsprechenden Zusatzcode für das begünstigte Unternehmen in Ihrer Zollanmeldung angeben.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)