Seit dem 11. März 2024 ist die neue F-Gas-Verordnung (VO (EU) 2024/573) der EU in Kraft. Für die in den Anhängen I – III aufgeführten Stoffe sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten, wird bei der Ein- und Ausfuhr eine Lizenz benötigt.  Die Menge der Stoffe spielt für die Lizenzpflicht keine Rolle. Die EU-Kommission vergibt die Ein- bzw. Ausfuhrlizenz. Hierfür ist eine Registrierung im F-Gas-Portal erforderlich. 

Um europäische Unternehmen bei der Registrierung zu unterstützen hat die EU-Kommission einen Leitfaden veröffentlicht, der einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und hilfreiche Hinweise enthält. Außerdem erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung, Erläuterungen zu den verschiedenen Geschäftsspezifikationen und Informationen zu den einzelnen Menüpunkten im F-Gas-Portal.

Den Leitfaden können Sie über folgenden Link herunterladen:

https://climate.ec.europa.eu/document/download/45f6bc69-e88a-4e92-a28d-b7aa76877e05_de?filename=Leitfaden%20zur%20Registrierung%20von%20EU-Unternehmen%20im%20F-gas%20Portal_DE.pdf

Quelle: EU-Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)

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