Seit dem 11. März 2024 ist die neue F-Gas-Verordnung (VO (EU) 2024/573) der EU in Kraft. Für die in den Anhängen I – III aufgeführten Stoffe sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten, wird bei der Ein- und Ausfuhr eine Lizenz benötigt. Die Menge der Stoffe spielt für die Lizenzpflicht keine Rolle. Die EU-Kommission vergibt die Ein- bzw. Ausfuhrlizenz. Hierfür ist eine Registrierung im F-Gas-Portal erforderlich.
Um europäische Unternehmen bei der Registrierung zu unterstützen hat die EU-Kommission einen Leitfaden veröffentlicht, der einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und hilfreiche Hinweise enthält. Außerdem erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung, Erläuterungen zu den verschiedenen Geschäftsspezifikationen und Informationen zu den einzelnen Menüpunkten im F-Gas-Portal.
Den Leitfaden können Sie über folgenden Link herunterladen:
Quelle: EU-Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)