Das Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA ist ein wichtiges Hilfsmittel für die exportkontrollrechtliche Prüfung, die jeder Exporteur vor jeder Ausfuhr durchzuführen hat. Es bietet die Möglichkeit mithilfe der Zolltarifnummer eine Zuordnung zu einer möglichen Güterlistenposition vorzunehmen. So erleichtert es Ihnen den Umgang mit den Anhängen der EU-Dual-Use-Verordnung und auch der nationalen Ausfuhrliste.

Das BAFA hat nun mitgeteilt, dass das Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert wurde, sodass es nun den Stand des Anhang I der EU-Dual-Use-VO durch die Verordnung (EU) 2023/996 vom 23. Februar 2023, den Stand der Ausfuhrliste durch die Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 21. Dezember 2022 sowie den Kapiteln des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik für 2023 berücksichtigt.

Das neue Umschlüsselungsverzeichnis können Sie auf der Internetseite des BAFA einsehen und herunterladen:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_umschluesselungsverzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Weitere Informationen zu den Güterlisten können Sie ebenfalls der Internetseite des BAFA entnehmen:

https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Gueterlisten/gueterlisten.html?nn=1468410

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de)

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