Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert darüber, dass die Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System zum 1. September 2025 aktualisiert wurde.
Damit die über dieses System eingehenden Anträge besser gesteuert und gezielt zugeordnet werden können, werden künftig ergänzende Angaben abgefragt. Neben der Warenverzeichnisnummer wird auch die Kenntnis über Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 oder einer Embargo-Verordnung der EU, sowie bei Nullbescheiden der Anlass der Antragstellung abgefragt.
Außerdem wurde angekündigt, dass das Merkblatt „Optimierte Antragstellung“ ebenfalls aktualisiert wird. Hier werden Sie dann nähere Informationen zu diesem Thema finden.
Weitere Details können Sie der Mitteilung des BAFA entnehmen:
Weitere Informationen zur Antragstellung und Aktualisierung der Antragsmaske finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BAFA:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsstellung/ELAN-K2/elan-k2_node.html
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)