Zum 1. Januar 2025 trat das revidierte Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln inklusive neuer Übergangsregeln in Kraft.

Hierzu hat es bereits einige Anpassungen gegeben.  

Nun wurde im Amtsblatt der EU eine weitere aktualisierte Fassung der Matrix veröffentlicht

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202502459

Diese ersetzt die vorherige Version vom 20. März 2025.

Hinweis :

Die Regelungen des revidierten Regionalen Übereinkommens (RÜ) können im bilateralen Warenverkehr zwischen der EU und Ägypten seit dem 11. März 2025 zusätzlich zu den alten Regelungen des RÜ angewendet werden. Bitte beachten Sie zusätzlich die besondere Abkürzung und zugehörige Fußnote in der Matrix

Weitere Details zum revidierten Abkommen können Sie der Fachmeldung der Zollverwaltung entnehmen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)

Share: