Auch mit Israel unterhält die Europäische Union ein Präferenzabkommen. Waren mit präferenziellem Ursprung in Israel erhalten auf dieser Grundlage einen günstigeren Zollsatz beim Import in die EU. Allerdings gilt diese Vergünstigung nur für Waren, die nicht in den israelischen Siedlungen, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, hergestellt werden.
Tipp:
Die Zollverwaltung stellt für diesen Bereich das Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“ zur Verfügung, das Sie auf der www.zoll.de herunterladen können.
Die Generalzolldirektion hat mit der Atlas-Info 0450/23 bekanntgegeben, dass ab dem 16. Mai 2023 eine zusätzliche Unterlage für die Präferenzmaßnahmen für Israel durch die EU-Kommission eingeführt wird.
Neben den präferenzbegründenden Unterlagen, wie dem schriftlichen Präferenznachweis oder einem Direktbeförderungsnachweis, ist künftig die folgende Unterlage auf Positionsebene in der Zollanmeldung anzugeben:
Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Zusätzlich wird an die Maßnahme im Elektronischen Zolltarif eine Fußnote angebunden. Diese enthält einen Link zu einer Liste der Postleitzahlen, in der alle nicht präferenzberechtigten Orte aufgeführt sind.
Quelle: Generalzolldirektion (www.zoll.de)