Die Europäische Union veröffentlichte im Amtsblatt der EU den Beschluss Nr. 1/2025 des Assoziationsrates EU-Marokko zur Änderung des bestehenden Assoziierungsabkommens.  Die Kernänderungen betreffen die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen.  

Dieser Beschluss ändert das bisherige Assoziierungsabkommen und ist bereits seit dem 2. Oktober 2025 in Kraft. Sie können den Beschluss im Amtsblatt der EU einsehen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202502664

In einer Fachmitteilung informiert die Zollverwaltung über die Anwendung. „Demnach ist ab dem 2. Oktober 2025 im Warenverkehr mit Marokko das revidierte Regionale Übereinkommen anwendbar. Solange das Übereinkommen noch nicht im marokkanischen Amtsblatt veröffentlicht ist, wendet Marokko bei der Einfuhr in die EU übergangsweise die dem revidierten Übereinkommen entsprechenden Regelungen gemäß der Übergangsregeln (Anlage A) an. Ursprungsnachweise aus Marokko müssen in dieser Zeit den Vermerk „REVISED RULES“ enthalten.

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für Ausfuhren, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem Tag des Inkrafttretens des Änderungsprotokolls – also dem 2. Oktober 2025 – getätigt wurden, rückwirkend Ursprungsnachweise nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen ausgestellt werden können (vgl. Artikel 4 Protokoll Nr. 4).

Weitere Informationen können Sie der Fachmeldung entnehmen:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2026/wup_warenverkehr_marokko_1.html

Das Mercosur-Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay ist ein  umfassendes Assoziierungs- und Handelsabkommen, das von weiten Teilen der Wirtschaft bereits erwartet wird. Es ist das umfangreichste Handelsabkommen, das die EU je geschlossen hat und ermöglicht einen stufenweisen Abbau von Zöllen im Wert von 4 Mrd. Euro im Jahr. Es soll Vorteile durch verstärkte Zusammenarbeit auf vielen Ebenen bieten. Neben mehr Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Sicherheit wurde der Fokus auch auf die Nachhaltigkeit gesetzt .  

Am 17. Januar 2026 wurde das Abkommen in Paraguay offiziell unterschrieben. Für ein In-Kraft-Treten muss nun noch das EU-Parlament im Rahmen des Ratifizierungsprozesses zustimmen. Allerdings hat das Parlament am 21. Januar mit knapper Mehrheit beschlossen den Europäischen Gerichtshof die Übereinstimmung des Abkommens mit den EU-Verträgen prüfen zu lassen. Damit kann sich das Inkrafttreten verzögern. 

Hinweis:
Es wird aktuell noch diskutiert, ob der Handelsteil des Abkommens bereits vorläufig angewendet werden soll. Hierüber wird es dann gesonderte Mitteilungen geben. 

Weitere Informationen über den Handel mit den Mercosur-Staaten können Sie auf der Seite des Europäischen Rates einsehen:

https://www.consilium.europa.eu/de/infographics/eu-mercosur-trade/  

Außerdem berichtet die EU-Kommission in einer Pressemitteilung über den Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien. Dabei handelt es sich laut EU um ein historisches, ehrgeiziges und wirtschaftlich bedeutendes Abkommen, das „die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der zweit- und der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen und globaler wirtschaftlicher Herausforderungen stärken und ihr gemeinsames Engagement für wirtschaftliche Offenheit und regelbasierten Handel unterstreichen“ wird.

Im Rahmen des neuen Abkommens wird Indien der Europäischen Union enorme Zollsenkungen gewähren, die bisher kein anderer Handelspartner des Landes erhalten hat. Unter anderem werden die Zölle auf Autos schrittweise von 110 auf bis zu 10 Prozent gesenkt. Für Autoteile, Maschinen, Chemikalien und Arzneimittel sollen die Zölle sogar vollständig abgeschafft werden. Dies geschieht in einigen Bereichen über mehrere Jahre durch sogenannte Zollabbaupläne. Auch im Argar- und Nahrungsmittelbereich sollen Zölle in großem Umfang abgebaut werden. 

Weitere Details zu den Inhalten des Abkommens können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission nachlesen:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-und-indien-beschliessen-freihandelsabkommen-2026-01-27_de

Wie geht’s weiter?

Nach der politischen Einigung startet nun der Ratifizierungsprozess. Dabei werden die Texte zunächst einer juristischen Überprüfung unterzogen und in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Im Anschluss wird die EU-Kommission dem Rat ihren Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen. Nach der Annahme durch den Rat kann die Unterzeichnung durch die Handelspartner stattfinden. Abschließend muss dann noch das EU- Parlament zustimmen und ein Ratsbeschluss zum Abschluss vorliegen. Sobald Indien das Abkommen ebenfalls ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu), Die Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de),

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