In einer Fachmeldung vom 16.12.2025 informiert die Generalzolldirektion über das Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln zum 1. Januar 2026.
Mit dem Jahreswechsel endet die parallele Anwendung des alten und des revidierten Regionalen Übereinkommen (RÜ).
Zudem wird darauf verwiesen, dass die erforderliche Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse sowie die Ratifizierung des revidierten Regionalen Übereinkommens (RÜ) auch nach Ablauf des Übergangszeitraums nicht für alle betroffenen Länder abgeschlossen sein wird.
Zwischen den Vertragsparteien im PEM-Raum gilt dann jeweils nur noch ein Ursprungsregelwerk. Dabei handelt es sich entweder um das revidierte RÜ oder um das bisherige RÜ beziehungsweise das diesem vorausgehenden Protokoll.
Welche Regelung jeweils zwischen zwei Vertragsparteien Anwendung findet, wird regelmäßig im Amtsblatt C im Rahmen der Mitteilung der Kommission über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung („Matrix“) veröffentlicht.
Mit den meisten Partnerländern wird die Europäische Union ab 2026 das revidierte RÜ anwenden. Nach aktueller mündlicher Information der Kommission ist jedoch vorgesehen, dass bilateral nur mit Algerien, Israel und dem Libanon vorübergehend weiterhin die alten Ursprungsregelungen Anwendung finden.
Darüber hinaus wird in der Fachmeldung ausführlich auf diverse Konstellationen zur Anerkennung von Präferenznachweisen, welche im PEM-Raum vor dem 01.01.2026 ausgestellt oder ausgefertigt wurden, Kumulierungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Präferenznachweisen und Lieferantenerklärungen (LE) ab dem 01.01.2026 als Vorpapier zum Nachweis der Ursprungseigenschaft im Rahmen der Kumulierung eingegangen.
Die von der Europäischen Kommission bereitzustellenden TARIC-Codierungen liegen bislang noch nicht vor. Daher ist derzeit offen, auf welche Weise ein Präferenznachweis bei der Einfuhr ab dem 01.01.2026 zur Gewährung einer Präferenz anzumelden sein wird.
Die Fachmeldung wird angepasst, sobald entsprechende Vorgaben veröffentlicht werden.
Weitere Details können Sie der Fachmeldung entnehmen: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2025/wup_regionales_uebereinkommen_ende_uebergangszeitraum.html?nn=149814
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)