Wir haben Sie bereits ausführlich über das Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln zum 1. Januar 2025 und die neuen Übergangsregeln, die seit dem 1. Januar 2025 gelten informiert.

Welchen Status (C, R, CR) der jeweilige Vertragsstaat innehat, können Sie der Matrix entnehmen. 

Wie die Generalzolldirektion in einer Fachmeldung informiert, hat die Europäische Kommission nun mitgeteilt, dass zwischen der Ukraine und der EU seit dem 23. Mai 2025 der Status „CR“ gilt.

Weitere Informationen können Sie auf der Seite der EU-Kommission einsehen:  

https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/international-affairs/pan-euro-mediterranean-cumulation-and-pem-convention_en?prefLang=de&etrans=de

Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html), Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)

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