Wir haben Sie bereits ausführlich über das Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln zum 1. Januar 2025 und die neuen Übergangsregeln, die seit dem 1. Januar 2025 gelten informiert.
Welchen Status (C, R, CR) der jeweilige Vertragsstaat innehat, können Sie der Matrix entnehmen.
Tipp:
Die EU-Kommission informiert auf ihrer Internetseite über die Details und aktuellen Entwicklungen beim revidierten Regionalen Übereinkommen: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/international-affairs/pan-euro-mediterranean-cumulation-and-pem-convention_en?prefLang=de&etrans=de
Laut Aussage der Zollverwaltung haben die hier veröffentlichten Vorabinformationen Gültigkeit und können angewendet werden.
Nun wurde im Amtsblatt der EU die aktualisierte Fassung der Matrix veröffentlicht:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202501725
Diese ersetzt die vorherige Version vom 22. Januar 2025.
Hinweis:
Die Regelungen des revidierten Regionalen Übereinkommens (RÜ) können im bilateralen Warenverkehr zwischen der EU und Tunesien seit dem 1. März 2025 zusätzlich zu den alten Regelungen des RÜ angewendet werden. Allerdings hat Tunesien das revidierte RÜ intern noch nicht ratifiziert. Daher wendet Tunesien für den Export in die EU bis zur internen Ratifizierung übergangsweise die Regelungen der Anlage A des Protokolls Nr. 4 an, die dem revidierten RÜ entsprechen. In der Spalte für Tunesien finden Sie daher eine besondere Abkürzung in der Matrix.
Weitere Details können Sie der Fachmeldung der Zollverwaltung entnehmen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)