Die Europäische Union unterhält zahlreiche Freihandelsabkommen mit den unterschiedlichsten Partnern und ist stets in Verhandlungen, um neue Abkommen abzuschließen oder bestehende zu modernisieren. Hier ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen mit Chile, Mexiko und Malaysia.
Interimshandelsabkommen (Interim Agreement – ITA) zwischen der EU und Chile
– ab 1. Februar 2025 –
Dieses neue Abkommen tritt an die Stelle des alten Assoziierungsabkommens. Zu den wesentlichen Neuerungen zählt insbesondere die Umstellung vom System des Ermächtigten Ausführers (alt) auf das des Registrierten Ausführers. Damit ist ab dem 1. Februar 2025 als Nachweis über die präferenzielle Ursprungseigenschaft der betreffenden Ware eine Erklärung zum Ursprung vorzulegen. Alternativ kann auch die Gewissheit des Einführers genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Ursprungserklärungen auf der Rechnung, die nach dem (alten) Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile ausgestellt wurden, ab dem 1. Februar 2025 nicht mehr als Präferenzursprungsnachweis für Waren anerkannt werden. In diesen Fällen kann die Präferenzbehandlung jedoch auf Grundlage einer nachträglich ausgefertigten Erklärung zum Ursprung beantragt werden.
Es gibt hier eine formelle Besonderheit zu beachten: Während bei der Ausfuhr aus der EU für Warensendungen ab 6.000 € eine REX-Nummer auf der Erklärung zum Ursprung abgedruckt werden muss, ist beim Import darauf zu achten, dass unabhängig vom Wert der Warensendung eine RUT-Nummer, Name und Unterschrift des chilenischen Ausführers auf der Erklärung zum Ursprung enthalten sein muss.
Das Abkommen können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202402953
Weitere Informationen können Sie der Fachmeldung auf der Seite der Zollverwaltung entnehmen:
Hinweis:
Die notwendigen ATLAS-Codierungen wurden mit der ATLAS-Info 0714/25 von der Generalzolldirektion bekanntgegeben.
Modernisiertes Abkommen EU-Mexiko
Bereits seit dem Jahr 2000 existiert das sogenannte Globalabkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko.
Nun gab die EU-Kommission in einer Pressemitteilung bekannt, dass sich die Partner nach jahrelangen Verhandlungen auf ein modernisiertes Abkommen einigen konnten.
„Mit dem modernisierten Abkommen wird ein ehrgeiziger und moderner Rahmen für die Vertiefung und Ausweitung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko geschaffen. Es wird neue wirtschaftliche Möglichkeiten für beide Seiten schaffen, einschließlich des Wachstumspotenzials für Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU nach Mexiko, und gleichzeitig gemeinsame Werte und progressive Regeln für eine nachhaltige Entwicklung fördern. Es wird auch progressive Regeln zur Bekämpfung der Korruption im privaten und öffentlichen Sektor enthalten.“
Neben weiteren Neuerungen sollen die Zölle auf wichtige Exportprodukte der EU wie beispielsweise Käse, Geflügel, Marmelade, Schokolade oder Wein um bis zu 100 Prozent reduziert werden.
Wie geht’s weiter?
Gegebenenfalls ist eine endgültige Überarbeitung der Rechtsvorschriften erforderlich. Ist diese abgeschlossen, können die EU und Mexiko ihre jeweiligen Verfahren für den Abschluss und die Ratifizierung des Abkommens einleiten.
Verhandlungen EU-Malaysia
Außerdem wurde in der Pressemitteilung angekündigt, dass die EU und Malaysia die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zeitnah wieder aufnehmen werden.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Hinweis:
Mit Japan und der Schweiz hat die EU bereits bestehende Abkommen. Nun wurden die Verhandlungen mit diesen beiden Partnern für eine engere Zusammenarbeit abgeschlossen.
Das bilaterale Rahmenabkommen zwischen der EU und Japan (Strategic Partnership Agreement – SPA) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Das Abkommen sieht eine engere politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen vor. Dazu gehören unter anderem sicherheitspolitische Aspekte sowie Industriepolitik, Energie und Forschung. Die Bekanntmachung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:22024X03092
Am 20. Dezember 2024 haben die Europäische Union und die Schweiz den Abschluss der Verhandlungen über eine vertiefte Zusammenarbeit bekannt gegeben. Ein umfassendes Paket von Abkommen soll die bilateralen Beziehungen auf eine neue Ebene heben und sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen zugutekommen.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_6562
Quelle: EU-Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu), Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)