In einer Pressemitteilung berichtet die EU-Kommission über die geplante Vorlage der Kommissionsvorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des Partnerschaftsabkommens EU-Mercosur (EMPA) und des modernisierten Globalabkommens EU-Mexiko (MGA) beim Europäischen Rat.
„Die beiden Partnerschaften werden Exportmöglichkeiten in Milliardenhöhe für EU-Unternehmen jeder Größe schaffen, sie tragen zu Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit bei, sichern Hunderttausende europäische Arbeitsplätze und fördern die Interessen und Werte der EU. Sie werden die Wertschöpfungsketten stärken und der EU helfen, ihr Angebot an zuverlässigen Quellen für kritische Inputs und Rohstoffe zu erweitern. In einer Zeit wachsender geopolitischer Instabilität binden uns diese Abkommen näher an strategisch wichtige Partner.“
Weitere Details zum Mercosur-Abkommen und zum modernisierten Abkommen EU-Mexiko können Sie der Pressemitteilung entnehmen:
Wie geht’s weiter?
Bevor die beiden Abkommen in Kraft treten können, benötigen sie eine gesonderte Billigung durch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten. Dabei umfassen die Vorschläge der EU-Kommission für den Abschluss und die Unterzeichnung zwei parallele Rechtsinstrumente für jedes Abkommen:
- das Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur (EMPA) und das Modernisierte Globalabkommen EU-Mexiko (MGA), vorbehaltlich der gesonderten Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten
UND
- zwei sogenannte Interims-Handelsabkommen (iTA), eines für den Mercosur und eines für Mexiko. Diese decken nur Teile des EMPA und des MGA ab, fallen dadurch aber in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Daher müssen sie im Rahmen des Ratifizierungsprozesses nur von der EU (unter Beteiligung des EU-Parlaments und des Rates der EU) angenommen werden.
Sobald das Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur und das modernisierte Globalabkommen EU-Mexiko in Kraft treten, erlöschen die Interims-Handelsabkommen.
Quelle:
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)