Verbote und Beschränkungen (VuB) sind im Sinne des Zollrechts alle supranationalen und nationalen Vorschriften, die das Verbringen von Waren in den, durch den und aus dem Geltungsbereich der jeweiligen VuB-Vorschrift verbieten oder beschränken, bzw. der freien Wahl einer Überführung in ein beliebiges Zollverfahren entgegenstehen.
Die Einhaltung der VuB wird im grenzüberschreitenden Warenverkehr durch die Zollbehörden sichergestellt. Für die Überwachung des Binnenmarkts sind andere Behörden wie z.B. Ordnungsämter oder Gewerbeaufsichtsämter zuständig.
Hinweis:
Als Zollanmelder sind Sie verpflichtet, die betreffende Warensendung hinsichtlich eventuell entgegenstehender VuB zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung tragen Sie anschließend mittels Codierung in der Zollanmeldung ein.
Nun hat die Generalzolldirektion das „Hinweisblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen im IT-Verfahren ATLAS“ aktualisiert. Es steht für Sie mit dem Stand Juni 2025 zum Download auf der Internetseite der Zollverwaltung bereit.
Es wurden einige Anpassungen vorgenommen, die mit roter Schrift farblich hervorgehoben wurden. U.a. sind neue Codierungen im Abfallbereich hinzugekommen und auch in anderen Bereich sind diverse Codierungen neu eingefügt oder gestrichen worden. Außerdem wurde bei vielen Codierungen die Rechtsgrundlage aktualisiert oder textliche Anpassungen in den Erklärungen/Hinweisen vorgenommen.
Das Merkblatt können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)