Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berichtet über das In-Kraft-Treten einer neuen befristeten Allgemeinen Genehmigung für die Lieferung von Gütern der Luft- und maritimen Verteidigung.

„Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) setzt das BAFA zum 20. März die befristete Allgemeine Genehmigung (AGG) für die Lieferung von Rüstungsgütern nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine zu Verteidigungszwecken in Kraft. Ziel der neuen AGG ist es, im Einklang mit administrativen Kapazitäten die schnelle Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Seeverteidigung in die Golfstaaten sowie die Ukraine risikobasiert weiter zu vereinfachen.“

Die Allgemeine Genehmigung ist bis zum 15. September 2026 befristet. Für die Nutzung der AGG ist eine Registrierung erforderlich, die jedoch bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr bzw. Verbringung erfolgen kann. Bitte beachten Sie die monatlichen Meldepflichten für ausführende Unternehmen sowie weitere Bestimmungen der AGG.

Weitere Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen sowie die neue AGG finden Sie auf der Internetseite des BAFA: www.bafa.de – Allgemeine Genehmigungen

Die dazugehörige Pressemitteilung des BMWE: Bundesregierung vereinfacht Ausfuhr von bestimmten Rüstungsgütern

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.bundeswirtschaftsministerium.de), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de)

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