Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in einem Sondernewsletter über das fünfte Maßnahmenpaket, das zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren in der Exportkontrolle erlassen wurde.

„Damit werden bestimmte Verbringungen und Ausfuhren von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern erleichtert und die Verwaltungsabläufe in der Exportkontrolle weiter gestrafft. Dieses fünfte Maßnahmenpaket ergänzt die bisherigen Maßnahmenpakete. Vorgesehen sind insbesondere Erleichterungen für europäische Rüstungskooperationen und Cloud-Nutzung zum Technologieaustausch.“

Im Mittelpunkt steht die Erweiterung diverser AGG und die Schaffung zweier neuer AGG im Bereich der Rüstungsgüter.

Wann treten die Änderungen in Kraft? 

Die Änderungen und auch die neuen AGG traten am 1. Februar 2026 in Kraft. Das BAFA weist daraufhin, dass die AGG 13, 21 und 24 bis zum 31. März 2026 und die AGG 17, 28, 45 und 46 bis zum 31. März 2027 gelten. Zur Gültigkeit finden Sie im Sondernewsletter eine tabellarische Übersicht.

Welche AGG sind von den Änderungen betroffen?

Der folgenden Übersicht können Sie die betroffenen AGG und die jeweilige Änderung bzw. begünstigten Ausfuhren entnehmen:

Rüstungsgüter

AGG 21 Inhaltliche Anpassung und Erweiterung
AGG 24 Erweiterung des zugelassenen Länderkreises der Fallgruppe 4.1d
AGG 28 Anpassung der AGG an den Beitritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens zum Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich
AGG 45
(NEU)
Bekanntgabe einer neuen AGG für nichtsensitive Verbringungen von Software und Technologie mittels elektronischer Medien im Rüstungsbereich
AGG 46
(NEU)
Bekanntgabe einer neuen AGG für Ausfuhren und Verbringungen von Technologie und Software im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF)


Dual-Use-Güter

AGG 13 Erweiterung Ausschlussgründe des 3.2, 2. Spiegelstrich um die Fallgruppen 4.24-4.26
AGG 17 Erweiterung des Kreises der zulässigen Güter um bestimmte Laser


Die Details zu den Änderungen der bestehenden AGG bzw. Inhalten der neuen AGG können Sie auf der Internetseite des BAFA nachlesen:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Newsletter/DE/ManuellerVersand/Aussenwirtschaft/EKA_2026_02_sonder.html

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)

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