Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einer Mitteilung darüber informiert, dass die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 42 (Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger) mit Wirkung zum 01. August 2025 neu bekannt gegeben wird.
Die Gültigkeitsdauer wird bis zum 31.03.2027 verlängert.
Im Vergleich zur bisherigen Fassung wird zudem der Kreis der zugelassenen Nutzer erweitert. Künftig sind auch natürliche und juristische Personen, Organisationen sowie Einrichtungen zugelassen, sofern sie in einem Partnerland gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) ansässig oder niedergelassen sind und die in Anhang XXXIX genannte Software aus dem Inland bereitgestellt wird.
Weitere Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen können Sie auf der Internetseite des BAFA nachlesen:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)