Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist darauf hin, dass mit der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (in Kraft seit dem 01.11.2025) auch eine Aktualisierung der Ausfuhrliste stattgefunden hat.
Die Änderungsverordnung können Sie im Bundesgesetzblatt einsehen:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/261/VO.html?nn=197276
Zu den allgemeinen Änderungen zählt neben der Aufnahme neuer und Anpassung bestehender Begriffsbestimmungen und redaktionellen Änderungen auch die Anpassung der Ordnungswidrigkeiten im § 82 auf die aktuellen Russland- und Belarus-Sanktionen.
Bei den Rüstungsgütern des Abschnittes A wurden u.a. technische Anmerkungen im Bereich der Nummer 0007 (chemische Agenzien), 0011 (Elektronische Ausrüstung, „Raumfahrzeuge“ und deren Bestandteile), 0019 (Strahlenwaffen-Systeme) und eine neue Unternummer für suborbitale Fahrzeuge eingefügt. Bei den Dual-Use-Gütern des Abschnittes B wurde die Listennummer 2B909 gestrichen und in diversen Unternummern die Länderverweise angepasst.
Hinweis:
Um die Änderungen im Detail nachvollziehen zu können, ist ein Vergleich zur Vorgängerversion der Ausfuhrliste notwendig. Für eine erste Orientierung stellt das BAFA einen unverbindlichen Überblick zu den Änderungen zur Verfügung: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_gueterlisten_ausfuhrliste_unverbindlicher_ueberblick.html?nn=1468410
Quellen: Bundesgesetzblatt (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)