Wir haben Sie bereits über die Forderung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr informiert. Hintergrund sind die zahlreichen Probleme in der praktischen Umsetzung, die für die Unternehmen noch ungelöst sind.
Nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag veröffentlicht, der gezielte Lösungen beinhaltet, „um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten bei einer reibungslosen Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen.“
Den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EUDR können Sie über folgenden Link herunterladen: https://environment.ec.europa.eu/document/15e6d00c-28bc-48db-9b32-b485742d372b_en?prefLang=de
Die wesentlichen Maßnahmen sehen u.a. eine Straffung für die Vorlage der Sorgfaltserklärung vor, sodass nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler nicht mehr verpflichtend Sorgfaltserklärungen vorzulegen haben. Außerdem soll es angepasste Übergangsfristen geben, wobei sich nur für Kleinst- und Kleinunternehmen die Frist auf den 30. Dezember 2026 verschieben soll. Für mittlere und große Unternehmen bleibt es beim Anwendungszeitpunkt zum 30. Dezember 2025. Jedoch wird diesen Beteiligten eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, damit eine schrittweise Einführung der Vorschriften gewährleistet werden kann, in der sie nicht mit Sanktionen belegt werden sollen, falls sie bei einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden nicht die Vorgaben der EUDR erfüllen sollten.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat diesen Vorschlag kritisiert, denn die wichtigste Forderung nach der Einführung einer Null-Risiko-Variante ist nicht enthalten.
Das BMLEH weist in seinem Newsletter außerdem noch einmal deutlich daraufhin, dass der Jahresaufschub vom Tisch ist und aktuell noch keine rechtskräftigen Entscheidungen getroffen wurden. Damit gilt weiterhin unverändert der Anwendungsstart der EUDR am 30. Dezember 2025.
Die jeweiligen Pressemitteilungen können Sie über die folgenden Links aufrufen:
- EU-Kommission:
- BMLEH:
https://www.bmleh.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2025/251021-eudr.html
Tipp:
Das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bietet einen Newsletter zum Thema EUDR an:
https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Newsletter/Newsletter_node.html
Im aktuellen Newsletter wird u.a. über den Vorschlag der Kommission und die Kritik daran berichtet.
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (https://www.bmleh.de/DE/Home/home_node.html), Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (https://www.ble.de/DE/Startseite/startseite_node.html)