Die Verordnung zur EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR) tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Dazu sind nun auch weitere Vereinfachungen angedacht. So wurden die Leitlinien und FAQs, herausgegeben von der EU-Kommission, aktualisiert. 

Folgende Vereinfachungen sind gemäß den aktualisierten Leitlinien anwendbar:

  • Bereits erteilte Sorgfaltserklärungen können von großen Unternehmen erneut genutzt werden, wenn die Waren bereits vorab auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden
  • Die Bevollmächtigung einer Person für verschiedene Mitglieder von Unternehmensgruppen zur Vorlage einer Sorgfaltserklärung ist möglich
  • Turnus der Vorlagepflicht der Sorgfaltspflichterklärung angepasst: Jährliche Vorlage anstelle einer Vorlage je Lieferung/Charge möglich
  • Begriffliche Klarstellung zur Feststellung der erfüllten Sorgfaltspflicht, welche Vereinfachungen für große nachfolgende Unternehmen bietet

Darüber hinaus wurde ein Entwurf eines delegierten Rechtsakt zur Änderung der zugehörigen Verordnung 2023/1115 veröffentlicht. Der Rechtsakt konkretisiert und vereinfacht den Geltungsbereich der EUDR und kommt damit dem Wunsch der interessierten Parteien nach klaren Leitlinien für bestimmte Produktkategorien nach. Zu dem Entwurf kann im Rahmen einer öffentlichen Konsultation noch bis zum 13.05.2025 Feedback eingereicht werden.

Weitere Informationen und Details können Sie den folgenden Quellen entnehmen:

Pressemitteilung der EU-Kommission:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1063

Die Leitlinien zur Entwaldungsverordnung können Sie über den folgenden Link herunterladen:

https://environment.ec.europa.eu/document/5dc7aa19-e58f-42a3-bbbe-f0eb2e5a1d3a_en

Die neueste Fassung der FAQs können Sie über folgenden Link einsehen:

https://circabc.europa.eu/ui/group/34861680-e799-4d7c-bbad-da83c45da458/library/e126f816-844b-41a9-89ef-cb2a33b6aa56/details

Quelle: Europäische Kommission

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