Die Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getretenen. Sie soll dem Schutz der Wälder vor Entwaldung und Beschädigung dienen und so als zentraler Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt fungieren. Weltweit werden große Waldflächen gerodet und zu landwirtschaftlichen Nutzflächen umfunktioniert, damit die von der Verordnung betroffenen Rohstoffe produziert werden können. Die Verordnung soll dieser Entwicklung entgegenwirken. Daher führt sie neue umfangreiche Sorgfaltspflichten ein, die Unternehmen beachten müssen, wenn sie die gelisteten Produkte in der EU in den Verkehr bringen, bereitstellen oder auch ausführen wollen. Die Vorschriften werden – nach Verschiebung – ab dem 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen angewendet.  

Um die einheitliche Durchführung der Entwaldungsverordnung innerhalb der EU zu erleichtern, hat die Kommission Leitlinien herausgeben. Diese sollen als Informationsquelle dienen, sind rechtlich aber nicht bindend.

Im Amtsblatt der EU wurde nun eine überarbeitete Fassung als zweite Auflage des Leitfadens veröffentlicht. Durch die Überarbeitung soll mehr Klarheit entstehen, beispielsweise in Bezug auf den Geltungsbeginn der einzelnen Maßnahmen. Außerdem enthält der Leitfaden Erläuterungen zu einzelnen Begrifflichkeiten in der Entwaldungsverordnung, ausführliche Szenarien für einzelne Branchen und Produkte (Anhang I) und Beispiele für zusammengesetzte Produkte und wie Sie für solche Produkte EUDR-konform handeln können (Anhang II).

Tipp:
Informieren Sie sich über die Sorgfaltspflichten und die Umsetzung der Vorgaben in der Praxis:

Die Leitlinien können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:

https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2025/4524/oj

 

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)

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