Bereits in unserem letzten Newsletter haben wir Sie über die Ausweitung der zusätzlichen Zölle auf stahlhaltige Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler oder Backöfen) informiert. 

Nun plant der amerikanische Präsident Donald Trump die Ausweitung der sogenannten reziproken Zölle. Demnach sollen ab dem 1. August 2025 Zölle in Höhe von 30 Prozent auf Waren aus der Europäischen Union erhoben werden. Diese neuen Zölle werden jedoch erst rechtskräftig, wenn es hierzu eine Veröffentlichung im US-Federal Register gibt. Dies ist bisher nicht geschehen.

Tipp:
Die aktuell gültigen Zollsätze können Sie im Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) recherchieren. Hier erfolgt die Umsetzung der jeweiligen Proklamationen durch entsprechende Anpassungen im Unterkapitel III des Kapitels 99. In diesem Unterkapitel sind spezielle Zusatzabgaben aufgeführt, die im Rahmen handelspolitischer Maßnahmen beispielsweise auf Stahl und Aluminium erhoben werden.

Die EU wiederum setzt die angekündigten Gegenmaßnahmen weiterhin bis zum 6. August 2025 aus. Die Durchführungsverordnung 2025/1446 wurde am 14. Juli 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202501446 

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu), The White House (https://www.whitehouse.gov/)

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