Die Deutsche Emissionshandelsstelle informiert in ihrem Newsletter über wichtige aktuelle Themen rund um CBAM:
So wird unter anderem daran erinnert, dass die Frist für die Einreichung des CBAM-Berichts für das vierte Quartal 2024 am 31.01.2025 endet. Außerdem werden Hinweise zur Einreichung der Berichte im CBAM-Übergangsregister gegeben.
Daneben informiert die DEHSt über häufige Fehler, die bei der Erstellung der Berichte unterlaufen. Daher wird zu verschiedenen Fehlerquellen sensibilisiert. So ist beispielsweise die Warenmenge im CBAM-Übergangsregister in Tonnen anzugeben – nicht in Kilogramm. Hier sollte bei der Erstellung auf die Wahl der richtigen Einheit geachtet werden.
Außerdem wurden die Kommunikationsvorlage der EU-Kommission (CBAM Communication Template) zur Bestimmung des durchschnittlichen Emissionsfaktors für den Stromverbrauch angepasst, die FAQ der EU-Kommission aktualisiert und weitere Hilfsdokumente für die Berichtsabgabe veröffentlicht:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en#where-to-report
Abschließend informiert die DEHSt über Aktualisierungen im Übergangsregister, die verschiedene neue Funktionen zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und Effizienz umfassen.
Hinweis:
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3210 mit Durchführungsbestimmungen in Bezug auf das CBAM-Register veröffentlicht:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202403210
Weitere Informationen können Sie auf der Seite der Deutschen Emissionshandelsstelle nachlesen:
https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/cbam_node.html
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (https://www.dehst.de/DE/Home/home_node.html)