Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. April 2023 wurde ein Maßnahmenpaket zum Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. In den jeweiligen Beschlüssen werden unterschiedliche Regelungen bekannt gegeben und außerdem geplante Maßnahmen angekündigt.
Brexit Maßnahmenpaket
Beispielsweise wird das Protokoll über Irland und Nordirland künftig als „Windsor-Rahmen“ bezeichnet und durch den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschlusses geändert. Im Rahmen dieses Beschlusses wurden auch weitere Modalitäten für die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem VK in Bezug auf den Binnenmarkt festgelegt. So sieht dieser Beschluss unter anderem Zollerleichterungen für Waren vor, die in Paketen aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland versandt werden.
In einer einseitigen Erklärung erkennt das VK außerdem an, dass der Marktüberwachung und der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden eine wichtige Rolle zukommt. Es wird betont, dass keine neuen Überprüfungen und Kontrollen an der Grenze zwischen Nordirland und Irland durchgeführt werden sollen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass verstärkte Kontrollen durch die zuständigen Behörden zum Schutz des Binnenmarktes und der Zollunion sowie zur Verhinderung von illegalen Aktivitäten und Schmuggel jedoch weiterhin durchgeführt werden.
Außerdem bestätigt das VK in einer weiteren einseitigen Erklärung, dass für alle Waren, die aus Nordirland in andere Teile des Binnenmarkts des Vereinigten Königreichs verbracht werden, die Ausfuhrverfahren gemäß UZK gelten, wenn die Waren
- sich in einem besonderen Verfahren oder der vorübergehenden Verwahrung befinden,
- den Bestimmungen des Unionsrechts unterliegen, die unter Art. 6 Abs. 1 des Windsor-Rahmens fallen und die Ausfuhr von Waren verbieten oder beschränken,
- gemäß Titel V und Titel VIII UZK in das Ausfuhrverfahren innerhalb der Union übergeführt wurden oder
- den Wert von 3.000 Euro gemäß Art. 221 UZK-IA nicht überschreiten und für die Ausfuhr innerhalb der Union verpackt und verladen werden.
Die jeweiligen Beschlüsse können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
Beschluss Nr. 1/2023 des mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses vom 24. März 2023 zur Festlegung der Modalitäten für den Windsor-Rahmen
Einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft Eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023 über Marktüberwachung und Durchsetzung
Einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023 über Ausfuhrverfahren für Waren, die aus Nordirland in andere Teile des Vereinigten Königreichs verbracht werden
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)