Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in einem Sonder-Newsletter über aktuelle Änderungen im Hinblick auf die Meldepflichten bei diversen Allgemeinen Genehmigungen mit Wirkung zum 11. Dezember 2023. Die Anpassungen wurden mit dem Ziel der weiteren Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle sowie zur Entlastung der Industrie durchgeführt.
Der folgenden Tabelle können Sie eine Übersicht über die geänderten Meldepflichten entnehmen:

Weitere Details können Sie der Meldung des BAFA entnehmen:
Das BAFA weist daraufhin, dass sich derzeit keine weiteren inhaltlichen Änderungen ergeben. Auch der Gültigkeitszeitraum bleibt bestehen, sodass die betroffenen Allgemeinen Genehmigungen weiterhin bis zum 31. März 2024 gültig sind.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle